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1und1

blauvogel / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

1und1 1&1
Hallo allerseits,

Ich hatte einen analogen Internetzugang im Frühjahr 2006 per Einschreiben gekündigt, außerdem reklamierte ich, dass mein Zugang nicht mehr erreichbar sei.
1und1 reagierte überhaupt nicht, ich habe schließlich eine Abbuchung zurückgebucht.

Ich habe dann 9 Briefe erhalten, deren Inhalt ich sinngemäß aufführe.

Nach meinen Recherchen klagt 1und1 anscheinend selten oder so gut wie nie.

Die nachfolgenden Bemerkungen beziehen sich ausdrücklich nicht auf 1und1,1&1:
Bei manchen Providern werden folgende Methoden verwendet:
Leistungen wie Geschwindigkeit oder Fastpath, die an bestimmten Anschlüssen überhaupt nicht verfügbar sind werden verkauft.
Wenn der Vertrag gekündigt wird wird der Anschlußport nicht freigegeben.
In zum Teil kurzen Abständen werden dem Kunden Vertragsänderungen bez. der Vertragslaufzeit oder der Kündigungsfrist zugesandt. ( Teilweise einfach an sein Kundenlogin oder seine vom Provider vergebene Email Adresse, wo er sie nicht zu Gesicht bekommt.)
Nach meiner Ansicht kann das Betrug sein.

Nachfolgend meine Korrespondenz mit 1und1, 1&1

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1.Brief
Eine Buchung konnte nicht durchgeführt werden, worüber ich schon in einem vorigen Schreiben informiert wurde. Wenn ich bis zum Termin nicht zahle wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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Das ist nicht wahr, dies war das erste Schreiben, das ich erhalten habe.
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2.Brief
Inkassounternehmen: Zur Forderung werden 30 Euro aufgeschlagen; wenn ich bis zum Termin nicht zahle wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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Ich weise darauf hin, dass ich per Einschreiben gekündigt habe.
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3.Brief
Über ein halbes Jahr nach meiner Kündigung: Inkassounternehmen: Ich wurde 10 Tage nach meiner Kündigung informiert, dass meine Kündigung nicht bearbeitet werden könne, da eine Unterschrift fehlt. Wenn ich bis zum Termin nicht zahle wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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Meine Antwort an 1und1: Das ist nicht wahr, einen solchen Brief habe ich nie erhalten, auf meine technische Reklamation wurde nicht eingegangen.
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4. Brief
Rechtsanwalt schlägt 10 Euro drauf; wenn ich bis zum Termin nicht zahle wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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5. Brief
Anscheinend habe ich kein Geld, mir wird eine Ratenzahlung angeboten; wenn ich bis zum Termin nicht zahle wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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6.Brief
Leider habe ich nicht reagiert, das Teilzahlungsangebot bleibt bestehen. Wenn ich bis zum Termin nicht zahle wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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7.Brief
Auf 2/3 der Forderung würde verzichtet werden, ansonsten wird nach dem Termin sofort das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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8.Brief
Titulierungsankündigung ??? Wenn ich bis zum Termin nicht zahle wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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9.Brief
1und1 – da vom Inkassounternehmen kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist wird mir gekündigt.

Ralf103 angelpage „Guten Morgen, die ganze Diskussion erledigt sich, wenn vor Gericht oder aber...“
Optionen

Hi,

hab zur Zeit auch Ärger mit einer ziemlich kundenunfreundlichen 1&1 Aktion.
Hatte bei denen eine reine Visitenkarte für 29,- cent/Monat und plötzlich erklären sie, dass dieses Paket nicht mehr angeboten wird und ich ein identisches Paket für 1,08 Euro/Monat dafür bekomme, wenn ich nicht widerspreche, was ich natürlich getan habe.

Dann kam auch so ein Brief, dass der Widerspruch wegen fehlender Unterschrift nicht bearbeitet werden könnte, wobei ich mir Sicher bin, den unterschrieben zu haben. Hab die dann mit Widersprüchen per Brief, Fax und Email zugesch........en und jetzt kam dann auch die Info, dass sie mir bei Widerspruch eben kündigen würden.

Der Hammer, für Neukunden bieten sie exakt ein Paket namens 1&1 Domain für 30 Cent/Monat an, was ich aber nicht bekommen kann.

Das Geschäftsgebaren ist quasi reine Erpressung, die hoffen, dass man seine Domain nicht verliehren möchte.

Wie oben bereits angedeutet, kommt einen der Service sehr bekannt a la Telekom vor ;-)

Ich hab denen auch gleich angedroht, dass bei mir keine Kohle mehr zu holen ist, Einzugsermächtigung zurückgenommen und rechtliche Schritte in Aussicht gestellt, falls dieser Wucherpreis abgebucht werden sollte.

Im Übrigen würde ich auch die gerichtliche Mahnung abwarten, dieser muss dann aber zwingend fristgerecht widersprochen werden, ich vermute aber, dass da nix mehr kommt, alles nur reine Einschüchterung.
cu
Ralf