1und1 1&1
Hallo allerseits,
Ich hatte einen analogen Internetzugang im Frühjahr 2006 per Einschreiben gekündigt, außerdem reklamierte ich, dass mein Zugang nicht mehr erreichbar sei.
1und1 reagierte überhaupt nicht, ich habe schließlich eine Abbuchung zurückgebucht.
Ich habe dann 9 Briefe erhalten, deren Inhalt ich sinngemäß aufführe.
Nach meinen Recherchen klagt 1und1 anscheinend selten oder so gut wie nie.
Die nachfolgenden Bemerkungen beziehen sich ausdrücklich nicht auf 1und1,1&1:
Bei manchen Providern werden folgende Methoden verwendet:
Leistungen wie Geschwindigkeit oder Fastpath, die an bestimmten Anschlüssen überhaupt nicht verfügbar sind werden verkauft.
Wenn der Vertrag gekündigt wird wird der Anschlußport nicht freigegeben.
In zum Teil kurzen Abständen werden dem Kunden Vertragsänderungen bez. der Vertragslaufzeit oder der Kündigungsfrist zugesandt. ( Teilweise einfach an sein Kundenlogin oder seine vom Provider vergebene Email Adresse, wo er sie nicht zu Gesicht bekommt.)
Nach meiner Ansicht kann das Betrug sein.
Nachfolgend meine Korrespondenz mit 1und1, 1&1
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1.Brief
Eine Buchung konnte nicht durchgeführt werden, worüber ich schon in einem vorigen Schreiben informiert wurde. Wenn ich bis zum Termin nicht zahle wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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Das ist nicht wahr, dies war das erste Schreiben, das ich erhalten habe.
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2.Brief
Inkassounternehmen: Zur Forderung werden 30 Euro aufgeschlagen; wenn ich bis zum Termin nicht zahle wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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Ich weise darauf hin, dass ich per Einschreiben gekündigt habe.
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3.Brief
Über ein halbes Jahr nach meiner Kündigung: Inkassounternehmen: Ich wurde 10 Tage nach meiner Kündigung informiert, dass meine Kündigung nicht bearbeitet werden könne, da eine Unterschrift fehlt. Wenn ich bis zum Termin nicht zahle wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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Meine Antwort an 1und1: Das ist nicht wahr, einen solchen Brief habe ich nie erhalten, auf meine technische Reklamation wurde nicht eingegangen.
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4. Brief
Rechtsanwalt schlägt 10 Euro drauf; wenn ich bis zum Termin nicht zahle wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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5. Brief
Anscheinend habe ich kein Geld, mir wird eine Ratenzahlung angeboten; wenn ich bis zum Termin nicht zahle wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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6.Brief
Leider habe ich nicht reagiert, das Teilzahlungsangebot bleibt bestehen. Wenn ich bis zum Termin nicht zahle wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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7.Brief
Auf 2/3 der Forderung würde verzichtet werden, ansonsten wird nach dem Termin sofort das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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8.Brief
Titulierungsankündigung ??? Wenn ich bis zum Termin nicht zahle wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
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9.Brief
1und1 – da vom Inkassounternehmen kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist wird mir gekündigt.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Guten Morgen,
die ganze Diskussion erledigt sich, wenn vor Gericht oder aber nach Aufforderung vom Gericht der Einschreibebeleg vorgelegt wird und die Kündigung darin rechtswirksam (termin- und fristgerecht mit Unterschrift) ausgesprochen wurde.
Deshalb wären z.B. die Aussagen interessant gewesen (die sicher dann auch einen Richter interessieren würden):
- wann Einschreiben nachweislich verschickt und zu wann gekündigt
- welcher Tarif wann zu welchen AGB beantragt und abgeschlossen
- die sich daraus ergebende Mindestlaufzeit ( und damit möglicher Kündigungstermin)
- die vertragliche Kündigungsfrist.
Daraus lassen sich auch finanzielle Verbindlichkeiten eindeutig ableiten. Zeitweilige Störungen waren noch nie ein Grund zu Kündigungen (vergleiche aber konkrete AGB).
Erst damit kann "Nepp oder kein Nepp" beurteilt werden. Ansonsten nutzt ich 1und1 (vorher auch Puretc) seit Jahren als zufriedener Kunde und kann es nur empfehlen.
Eventuell beantwortet Blauvogel einfach die 4 Fragen und dann äußern wir uns sachlich begründeter noch einmal? Weshalb wurde nicht sofort nach fehlender Kündigungsbestätigung reagiert?