Deine Aussagen sind schlichtweg falsch.
Wenn Du von Outsourcing redest - wobei nur Vertreter einer Consulting-Firma sowie Vertreter der Pharma-Industrie beigezogen waren und nicht alleine geplant haben - so liegt dieses Ergebnis seit 2005 vor, nicht erst seit heute. Es ist auch nicht untergeschoben, sondern von vornherein (bei der neuen Bundesregierung) in die die Planungen der Gesundheitsreform - so gut oder schlecht sie auch sein mag - eingeflossen., ohne Veränderung seit 2005. Das Thema war also Gegenstand der von rot/grün geplanten - großen - Gesundheitsreform und ebenso Thema der von schwarz/rot geplanten Gesundheitsreform. Es war mithin in beiden "Paketen" enthalten - unverändert seit Jahren, nichts Neues also, nicht aus der Versenkung wieder aufgetaucht, sondern nie vom Tisch und nie unterm Tisch.
Für die Presseorgane und die übrigen Medien war das Thema möglicherweise nicht so interessant genug, weil man damit weniger Polemik betreiben kann, das ändert aber nichts am Sachverhalt. Der Versicherungsbereich stellt sich z.B. ebenso seit Jahren auf diese Veränderung ein, da sie eben nie vom Tisch war, sondern sogar die Grundstrukturierung der Bfarm schon seit Juli 2005 auf diesem Kurs ist.
Auch die letzte Aussage von mir hast Du völlig falsch interpretiert - und ich muss auch einen Fehler korrigieren. Die Durchlaufzeit bei der Zulassung oder Nichtzulassung eines Präparates dauerte in Deutschland 2005 bis zu 26 Monate, also 19 Monate länger als im Gesetz vorgesehen. Den Fehler bitte ich zu entschuldigen.
Es geht nicht darum, dass ein Präparat innerhalb von 7 Monaten auch zugelassen ist. In Deutschland dauert es bis zu 26 Monate zu entscheiden, dass z.B. Änderungen erforderlich sind, die Pharma-Unternehmen also erst nach bis zu 26 Monaten nach Beantragung wissen, dass das Präparat nicht oder nicht in der Zusammensetzung oder auch tatsächlich zugelassen wird.
Ergeben sich nämlich Sicherheitsbedenken, gibt es das sogenannte Nachzulassungsverfahren. Dort ist der Raum für evtl. erforderliche Nachbesserungen, nicht im eigentlichen Zulassungsverfahren selbst.