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Viel interessanter sind die Meldungen aus dem Handelsblatt und Managermagazin (ja, es gibt noch Medien außerhalb der Computerwelt):
Der deutsche Industrie- und Handelskammertag warnt seine Mitglieder vor einer Klagewelle. Eine neue EU-Richtlinie für elektronische Post könnte zur Abmahnung von bis zu drei Millionen Unternehmen in Deutschland führen – mit 2 000 Euro Kosten pro Fall.
Geschäftliche E-Mails müssen bestimmten Vorschriften genügen.
DÜSSELDORF. Ein neues, noch weitgehend unbekanntes Gesetz könnte zu einer gewaltigen Flut von Abmahnungen gegen Unternehmen führen. Seit Jahresbeginn ist in Deutschland gesetzlich klargestellt, dass sämtliche geschäftliche E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen. Damit gelten für E-Mails dieselben Richtlinien wie für einen Firmenbriefbogen. Unter anderem müssen in jeder E-Mail das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden. Außerdem sind sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen.