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... Ich für meinen Teil werde den kümmerlichen/ lächerlichen Rest meiner Website rausnehmen... wenn selbst eine einfach Visitenkarte, mehr ist aktuell nicht mehr online, zu einer Abmahnung führen kann..
Danke!
Gruß Indronil
PS: Bist du eigentlich für das Heise Reseale Angebot freigeschaltet worden? Ich nicht.... und das bei einer selbstständigen Vollexistenz seid 1999..


Hallo Indronil,
in der Tat traurig. Ich habe heute den halben Tag Deutschlands grauenhafteste Websites meiner Branche angesehen, (unübertroffen: http://www.bbt-online.de - Ein Traum, allerdings ein Alptraum = Neudeutsch Albtraum), da wir aus unserer Dauerbaustelle endlich mal eine richtige Website machen wollen (wird ja auch Zeit) und ich mir noch Anregungen holen wollte. Da kann ich also unserem Webdesigner gleich noch was mit auf die ToDo-Liste setzen.
Die Heise-Registrierung hat anstandslos geklappt, ich habe gleich am nächsten Morgen meine Visitenkarte gefaxt (der Einfachheit halber gleich aus CorelDRAW, mit der ich die Vistenkarten erstelle...), Mittags hatte ich meine Akkreditierung. Verpasst hast du allerdings bisher nichts bis gar nichts.
BTW: Schön, mal wieder was von dir zu lesen ;-)
CU
Jürgen


Viel interessanter sind die Meldungen aus dem Handelsblatt und Managermagazin (ja, es gibt noch Medien außerhalb der Computerwelt):
Der deutsche Industrie- und Handelskammertag warnt seine Mitglieder vor einer Klagewelle. Eine neue EU-Richtlinie für elektronische Post könnte zur Abmahnung von bis zu drei Millionen Unternehmen in Deutschland führen – mit 2 000 Euro Kosten pro Fall.
Geschäftliche E-Mails müssen bestimmten Vorschriften genügen.
DÜSSELDORF. Ein neues, noch weitgehend unbekanntes Gesetz könnte zu einer gewaltigen Flut von Abmahnungen gegen Unternehmen führen. Seit Jahresbeginn ist in Deutschland gesetzlich klargestellt, dass sämtliche geschäftliche E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen. Damit gelten für E-Mails dieselben Richtlinien wie für einen Firmenbriefbogen. Unter anderem müssen in jeder E-Mail das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden. Außerdem sind sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen.


Die Diskussion hatten wir hier schon letzte Woche - http://www.nickles.de/static_cache/538188953.html
Ich habe gleich alle Signaturen bei uns ergänzt, man hat ja sonst nichts zu tun :-(
Gruß
Jürgen


Ich glaub ich muss mich umorientieren. Anwalt scheint ein Lohnenswerter Job *g*
MfG CPUQuäler


Hab' ich das richtig verstanden:
Das muss also demnächst auf JEDE Art von gewerblicher HP, also auch für reine Infoangebote ohne Bestellforumlare oder email, da der Aufruf und Sufverhalten seitenspezifisch vom ISP protokolliert wird.Sehe ich das richtig?
Danke f.d. Info.


Keine Ahnung, ich setze unseren Webdesigner drauf an, soll der für sein Geld herausfinden, was Sache ist.
Dafür geht's in der von "holger47" genannten Sache jetzt los: http://www.heise.de/newsticker/meldung/84670
Gruß
Jürgen


Hallo @Crusty.
Postets Du bitte Eure Ereknntnisse dazu hier noch mal? Wäre nett-ich setz darauf mal einen Anwalt an.


Ich werde mich bemühen, dran zu denken, aber da derzeit der gesamte Webauftritt unserer Firma komplett neu erstellt wird, kann das noch etwas dauern. Soll ja nicht so ein Ergebnis werden wie beim oben erwähnten Händlerkollegen ;-)
Gruß
Jürgen


Wie es der Zufall will, haben wir heute Informationen zu beiden in diesem Thread angesprochenen Themen bekommen. Die darin enthaltenen Links möchte ich den Mitlesern nicht vorenthalten.
Ich poste sie einfach mal ohne weiteren Kommentar.
http://www.luebeckonline.com/news/news/id/206.html
http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/237574/index1.html
http://www.luebeckonline.com/news/news/id/208.html
http://www.silicon.de/enid/storage_network/25100
Gruß
Jürgen