ich bin zu 3j 8 mon bestraft worden,kann man freigänger werden,darf ich meinen 400eurojob behalten?da ich schon 53j bin und froh war nach langem suchen überhaupt arbeit gefunden habe,ist meine erste inhaftierung.was kommt auf mich zu...bitte um antwort dk
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Das ist im § 10 StVollzG geregelt. Voraussetzungen für den sogenannten offenen Vollzug sind
- eigene Zustimmung
- Eignung für den offenen Vollzug
- keine Fluchtgefahr
- keine Mißbrauchsgefahr
Doch selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, leitet sich daraus kein unbedingter Rechtsanspruch auf den offenen Vollzug ab - es ist nur eine "Soll"-Vorschrift.
Wenn diese Voraussetzungen entfallen, bist Du schnell wieder im geschlossenen Vollzug. Das kann schon bei einer unpünktlichen Rückkehr in die JVA der Fall sein.
