ich bin zu 3j 8 mon bestraft worden,kann man freigänger werden,darf ich meinen 400eurojob behalten?da ich schon 53j bin und froh war nach langem suchen überhaupt arbeit gefunden habe,ist meine erste inhaftierung.was kommt auf mich zu...bitte um antwort dk
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sorry,
du bist zwar hier auf OT und das ist dein erstes Posting.
Aber soviel Knackis mit Freigangerfahrung wirste auf Nickles nicht gerade finden....
> Aber soviel Knackis mit Freigangerfahrung wirste auf Nicklesbild nicht gerade finden....
Ich dachte, wir hätten hier alle Freigang...?
CU
Olly
Hallo @Olaf,
wofür brauchst Du denn Freigang? Offensichtlich bietet SantaFu seinen Gästen 'ne DSL-Flat.
Nein, wir sind nur die Außenwohngruppe... ;)
Das ist im § 10 StVollzG geregelt. Voraussetzungen für den sogenannten offenen Vollzug sind
- eigene Zustimmung
- Eignung für den offenen Vollzug
- keine Fluchtgefahr
- keine Mißbrauchsgefahr
Doch selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, leitet sich daraus kein unbedingter Rechtsanspruch auf den offenen Vollzug ab - es ist nur eine "Soll"-Vorschrift.
Wenn diese Voraussetzungen entfallen, bist Du schnell wieder im geschlossenen Vollzug. Das kann schon bei einer unpünktlichen Rückkehr in die JVA der Fall sein.
was heisst soll vorschrift bitte
soll heißen: es sollte so sein; muß aber nicht.
Der erste Knacki mit Internetanschluss. :D
Ist vielleicht die beste Methode der Überwachung.
na tol aufmunterne antworten,es gibt doch freigänger?oder leute die draussen arbeiten?was heisst frischfleisch?manno macht mich doch nicht ganz kolone
Also, ich würde vielleicht auf den Freigang verzichten um in deiner "Freizeit" vernünftig Deutsch zu lernen!!!
Gruß
THX Ultra II
Wage Vermutung...Troll?
ich merke schon, hier bin ich auf eine seite gelandet,wo man schon beim schreiben kritisiert wird,deshalb bin ich kein schlechterer mensch wenn ich fehler geschrieben habe,so sind die menschen halt...ich habe im leben nicht viele fehler gemacht....meine spielsucht hat mich zu das gemacht was ich nie werden wollte...ich wollte nur etwas erfahren was auf mich zukommen kann...dass ich bestraft werden muss ist ok für mich.....und meine frage war wie man so eine zeit durch steht,was genau ich dort zu erwarten habe..und mit dem freigang habe ich auch nur gehört,da ich null ahnung habe und auch niemanden kenne der knasterfahrungen hat,aber keiner spricht davon ..auch die hier super schlaue antworten gegeben haben ,dass 3j 8mon hart ist im vergleich zu jemanden der versuchter totschlag in tateinheit mit gefährlicher körperverletzung 2j auf bewährung bekommen hat..
danke super seite
http://www.aks-ev.net/
>>>nimm´s loggär
THX Ultra II
