Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es längst nicht mehr nur um die Terrorismusbekämpfung, sondern auch um Wirtschaftsinteressen. Musik- und Filmindustrie wollen Zugriff auf personenbezogene Daten um gegen Urheberrechtsverletzter vorgehen zu können. Deswegen werden die Daten völlig unverdächtiger Personen massenhaft gespeichert.
Ob und wie die Industrie Zugriff auf diese Daten erhalten soll, wird derzeit diskutiert.
"Es ist das erste Mal, dass auf so breiter Basis die Daten von völlig unverdächtigen Personen gespeichert werden sollen, nur damit die Sicherheitsbehörden im Falle strafrechtlicher Ermittlungen auf diese Daten zurückgreifen können", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der Berliner Zeitung: "Dennoch bleiben meine verfassungsrechtlichen Zweifel. Ich sehe den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt".
Quelle: Focus online
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> Es ist ja so, das die Vista-Lizenzbedingungen in Deutschland gegen die Verfassung verstoßen hätten,
Naja, gegen die Verfassung nun nicht gleich - wohl aber gegen geltendes deutsches Recht.
Das ist bei Software übrigens gang und gäbe - es gibt auch Hersteller, die versuchen, per "EULA" ihren Kunden einzubläuen, dass es verboten wäre, die Software gebraucht zu verkaufen. Absoluter Schwachsinn! So etwas kann man überhaupt nicht verbieten, selbstverständlich ist es das gute Recht des Verbrauchers, sein Eigentum weiter zu verkaufen. Da wird für Software keine Extrawurst gebraten.
EULAs sind ohnehin großer Unfug. Wenn ich ein Softwarepaket kaufe, schließe ich einen Kaufvertrag mit dem Händler ab - und keinen Lizenzvertrag mit dem Hersteller, den ich im übrigen auch erst dann "offiziell" zu lesen kriege, wenn ich das Paket bereits aufgerissen bei mir zuhause liegen habe.
CU
Olaf