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Telekomrechnung und die Mehrwertsteuer

Cybercrown / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo allerseits!
Ich habe heute meine Telefonrechnung erhalten und da ist mir doch glatt etwas interessantes aufgefallen. Die Rechnung bezieht sich auf die Grundgebühr für den Januar 2007, aber bezahlen muss ich noch dieses Jahr, also 2006. Die Rechnung wurde mir auch noch 2006 übermittelt, aber nun kommts, da steht schon die Mehrwertsteuer von 19% drauf für die Grundgebühr.
Wie ist das nun eigentlich, die Rechnung 2006 erhalten, 2006 muss ich auch noch löhnen (bis 31.12. soll das Geld bei denen auf dem Konto sein)aber die Mehrwertsteuer berechnen die mir schon für 2007, also die vollen 19%!
Ist das nun richtig oder muss ich soetwas nicht hinnehmen?

CU
Cybercrown

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Crusty_der_Clown TAsitO „Hallo. Meine Ansicht : Für erbrachte Leistungen dieses Jahr 16 für die...“
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Korrekt wäre: Für 2006 erbrachte Leistungen, unabhängig davon, wann sie berechnet werden: 16 %
Für 2007 erbrachte oder zu erbringende Leistungen, ebenfalls unabhängig davon, wann sie berechnet werden: 19 %
Unabhängig vom Lieferzeitpunkt: Dauerleistungen (z. B.: Garantieverlängerung für das heute - 2006 - gekaufte Auto): Es gilt der Steuersatz, der gültig ist, wann die Leistung ENDET. Also 19 %. Wenn wir wüßten, daß ab 2008 20 % erhoben werden, dann in diesem Beispiel sogar eben diese 20 %, sofern die Leistung 2008 endet.

Und am letzten Arbeitstag des Jahres 2006 per Paketdienst verschickte Waren noch 16 % (Ausnahmen siehe oben), auch wenn der Empfänger logischerweise das Paket erst ab dem ersten Arbeitstag 2007 bekommt.

Alles andere ist reine Ansichtssache, die mit der Gesetzgebung nichts zu tun hat, ob das dem Einzelnen nun so gefällt oder eben nicht. Und diese Gesetze gelten für die Telekom, für Arcor, für Tele 2, für Alice, für 1 & 1, für T-Online, für den Bäcker um die Ecke, für den Malermeister unten im Ladengeschäft, für den PC-Händler im Einkaufszentrum, nur der Erfahrung nach nicht für einige eBay-Verkäufer, denn diese bieten ja auch mit 11.000 Bewertungen gerne als Privatverkäufer unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung ihre Waren an.

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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