Hallo allerseits!
Ich habe heute meine Telefonrechnung erhalten und da ist mir doch glatt etwas interessantes aufgefallen. Die Rechnung bezieht sich auf die Grundgebühr für den Januar 2007, aber bezahlen muss ich noch dieses Jahr, also 2006. Die Rechnung wurde mir auch noch 2006 übermittelt, aber nun kommts, da steht schon die Mehrwertsteuer von 19% drauf für die Grundgebühr.
Wie ist das nun eigentlich, die Rechnung 2006 erhalten, 2006 muss ich auch noch löhnen (bis 31.12. soll das Geld bei denen auf dem Konto sein)aber die Mehrwertsteuer berechnen die mir schon für 2007, also die vollen 19%!
Ist das nun richtig oder muss ich soetwas nicht hinnehmen?
CU
Cybercrown
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Hallo Cybercrown,
für die Mwst. Berechnung ist das Leistungsdatum ausschlaggebend, da es sich um die Grundgebühr für Jan 2007 handelt wird auch 19% Mwst. Fällig.
Gruß Joschi
Hi Cybercrown,
nach meinen Kenntnissen haben wir nun noch 16% Mehr wert Steuer.
Und da Deine "Leistungen" 2006 gebraucht bzw. verbraucht wurden, brauchst Du auch nur 16% zu zahlen...
Und: Ich behaupte dreister weise x, die Telekom arbeitet mit SAP.
SAP ist ein spitzen Programm, doch wie alle Programme: Ist sein Prog immer nur so schlau, wie sein Benutzer...
Da die Tcom angeblich schlechte Zahlen hat, beleben die wohl gerade ihre Kassen und ihre CallCenter.
Und im einfachen Jargon, heisst die offizielle Meldung dann mal wieder von einer studierten Niete mit Krawatte: Software Problem.
-Kein Wunder dass die Kunden abhauen. Ich bereue keine Minute meiner Flucht vor der verfilzten TCOM.
Bin x gespannt.
Wennde Dich doch an die Presse.
-Und ehe mir hier eine der §-Kröten an den Hals will: Ich übe hiermit mein Recht auf freie Meinungsäusserung aus.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten...
Über den weiteren Verlauf bei der TCOM bin ich ja x gespannt:
RU:
ms-user
Ich muß sagen, ich habe selten so einen Blödsinn gelesen.
Warenlieferungen
Bei einer Warenlieferung ist für die Höhe des Steuersatzes entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Umsatz ausgeführt wird. Darunter versteht man den Zeitpunkt, an dem der Kunde über den Gegenstand oder die Leistung verfügen kann. Werden Dienstleister zur Beförderung der Ware eingesetzt, wie in der IT-Distribution üblich, ist der Zeitpunkt des Transportbeginns entscheidend, also bei der Übergabe der Ware an den Spediteur. Nicht relevant ist der Zeitpunkt der Bestellung, Rechnungstellung oder Zahlung der Ware.
Gutschriften und Stornobelege und sonstigen Entgeltveränderungen
Bei Gutschriften und Stornos gilt für den zu berechnenden Steuersatz der Zeitpunkt der ursprünglichen Lieferung
Vorauszahlungen, Vorausrechnungen, Vorkasse
Auch hier ist der Zeitpunkt der Lieferung ausschlaggebend, auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es für die Bestimmung des Steuersatzes nicht an.
Dauerleistungen (z.B. Leasing, Wartung, Miete, Überwachung) - in der Distribution sind das z.B. CarePacks oder bestimmte Softwarelizenzen
Unter Dauerleistungen versteht man sonstige Leistungen, die über einen längeren Zeitraum mit dem Hersteller/Distributor abgeschlossen werden, z.B. Dienstleistungs- und Wartungsverträge. In der Distribution sind das beispielsweise Wartungsverträge für CarePacks von Hewlett Packard. Für diese Produkte ist entscheidend, wann die Vertragslaufzeit endet.
Bei Produkten mit längerer Laufzeit und der Möglichkeit regelmäßiger Updates, wie beispielsweise bei Softwarelizenzen, ist folgende Unterscheidung für die Bestimmung der Höhe des Steuersatzes wichtig:
Produkte, die physikalisch versendet werden, z.B. als CD, aber auch solche Leistungen, die aus dem Internet heruntergeladen werden und danach zeitlich unbegrenzt nutzbar sind, werden umsatzsteuerlich wie Warenlieferungen behandelt (wie oben unter Punkt 1 beschrieben). Die Internetleistungen gelten dabei mit dem Download als abgeschlossen.
Man muß nicht alles wissen, das kann niemand, das kann ich nicht, das kannst du nicht. Bevor man aber kühne Verschwörungstheorien aufstellt, sollte man vielleicht erstmal die gesetzlichen Grundlagen studieren.
Crusty_der_Clown
"Ich muß sagen, ich habe selten so einen Blödsinn gelesen."
>Danke gleichfalls.
Wohl ein echter Bürokrat.
>Frage an Dich:
Wieviel Rechnungen mit 19% Mehrwertsteuer hast Du denn dieses Jahr schon bezahlt???
Ohne tiefer auf die "Leistungen" der Tcom - Gruppe einzugehen, wirste mir bestimmt zustimmen, dass dort nicht immer alles gerade läuft...
Ob Telefongebühren für Leute die im Urlaub waren, doppelte Berechnungen, ect.
Bei der Tochter: Ob doppelte SMS Berechnungen(No EVN), SIM-Sperrungen bei Prepaid trotz Guthaben, ect.
-Kurz formuliert: Seltsame Dienstleistungen, bei denen zufällig immer nur einer gewonnen hat. Wen meine ich wohl???
Auch wenn wir im Ausland den Ruf mit zuverlässig und ordentlich haben, auch hier hat schon des öfteren einiges nicht gestimmt. Ob Telecom, Siemens oder VW.
Alles Zufall???
Cybercrown:
"Die Rechnung bezieht sich auf die Grundgebühr für den Januar 2007"
ms-user:
"Und da Deine "Leistungen" 2006 gebraucht bzw. verbraucht wurden, brauchst Du auch nur 16% zu zahlen..."
Kein Kommentar!
Crusty_der_Clown:
"Ich muß sagen, ich habe selten so einen Blödsinn gelesen."
Dem stimme ich voll und ganz zu.
ms-user:
"Wieviel Rechnungen mit 19% Mehrwertsteuer hast Du denn dieses Jahr schon bezahlt???"
Eine, könnten aber auch noch mehr werden! Mein Hosting Provider hat die Rechnung für´s erste Halbjahr 2007 mit 19% gestellt.
Gruß Joschi
Kannst du mir mal verraten, was die ursprüngliche Frage bezüglich im Dezember berechneter 19 % Mehrwertsteuer mit deiner zusammengereimten Aussage zu tun hat? Nichts. Aber sowas von überhaupt nichts.
Natürlich weiß ich, daß auch bei der Telekom nicht alles so läuft, wie man sich das mit gesundem Menschenverstand vorstellt. Ja, auch ich habe vor über 10 Jahren über "die Drei mit den Mützen" in der Sendung "Wie bitte?" gelacht und mich gefragt, wie sowas zustande kommt. Ich kenne aber auch die Inkompetenz von Wettbewerbern wie Arcor, genauso wie ich auch die improvisierten Laienspiele von anderen privaten Wettbewerbern ehemals ausschließlich in staatlicher Hand befindlichen Dienstleistungen wie die Briefpost kenne. Sind diese alle im Vergleich besser? Nein!
Darum geht es hier aber überhaupt nicht.
Cybercrown hat eine Frage gestellt, sich gewundert, dabei gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Berechnung. Muß man nicht unbedingt wissen, die Frage wurde auch gleich, wenngleich knapp, aber dennoch für diesen speziellen Fall zutreffend von pgs-joschi1 beantwortet.
Aber nein, da mußt du dann noch einen mit unqualifzierter Wichtigtuerei draufsetzen ("Wende dich doch an die Presse"). Warum sollte er das tun, um sich lächerlich zu machen?
Sorry, mein Freund: Wenn es hier um abenteuerliche Geschichten mit Telekommunikationsunternehmen gegangen wäre, dann wäre dein Beitrag sicher irgendwie im Rahmen geblieben, aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man hin und wieder vielleicht ganz gepflegt mal kleinere Brötchen backen.
Und dein Gelaber wie "Danke gleichfalls" kannst du gefälligst für dich behalten, wenn ich oben Blödsinn wie du geschrieben hätte, dann würde ich mir diesen Schuh auch anziehen. Allerdings habe ich mal ein paar Stichpunkte bzw. Erläuterungen zu dem Thema zusammengefaßt, die ich ohnehin gerade vor mir hatte. Ob du das als Blödsinn ansiehst oder nicht, das kannst du halten wie du möchtest, das ist mir sowas von scheißegal. Allerdings ist das geltendes Gesetz, an das sich auch die Telekom halten muß, ob dir das nun passt oder nicht. Wenn es dich stört, steht es dir frei, den Rechtsweg gegen die Bundesrepublik Deutschland zu beschreiten. Viel Spaß dabei.
Crusty hat Recht und alle Rechnungen ab Datum 1.1.2007 unterliegen 19% MwSt. Basta!
Ich erstelle mal jetzt noch schnell meinen Kunden schon die kommenden Rechnungen für das nächste Jahr, und sie sparen sich die 3%! Na toll, machen wir es doch gleich für 2 Jahre.....
Oha,.....
Moin luttyy,
Crusty hat Recht
Das sowieso, das steht ja außer Frage ;-)
und alle Rechnungen ab Datum 1.1.2007 unterliegen 19% MwSt. Basta!
Ähem: Nein. Wenn die Leistung bereits 2006 erbracht wurde, dann nicht.
Aber du kannst auch jetzt schon eine Leistung kaufen und bezahlen, aber dennoch 19 % bezahlen müssen. Siehe eben Garantieverlängerungen z. B. Du kaufst dir jetzt z. B. einen Drucker, um X Jahre deine Ruhe zu haben gleich noch eine Garantieverlängerung dazu, morgen wird dir beides in die Hand gedrückt (Drucker und Garantieurkunde), dennoch mußt du für die Garantieverlängerung 19 % Mwst. bezahlen, da die Umsatzsteuer berechnet werden muß, welche am ENDE der Laufzeit gilt. Für den Drucker gelten noch die 16 %. Falls es Deutschland tatsächlich mal schaffen sollte (ich gebe zu, sehr unwahrscheinlich), die Politik dazu zu bringen, 2008 die Mwst. wieder zu SENKEN (nehmen wir mal an auf 17 %), dann würde dir in einem Jahr bei gleicher Situation auch nur 17 % berechnet werden, anstatt die dann üblichen 19 %. Leider wird es aber nie soweit kommen, daher nur als rein hypothetischen Fall auffassen.
Gruß
Jürgen
Richtig,
aber ich ging natürlich davon aus, dass auch gleichzeitig die Leistung ab 1.1.2007 erbracht wird. Die 10 Tage kriegen wir auch noch klein..:)
Da dies ja bei Cybercrown der Fall ist, ist die ganze Aufregung hinfällig. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...:))
Gruß
luttyy
Ich denke auch. Außerhalb der Feiertage mit Inventur. Wie ich mich freue... :-( Geräte, Verbrauchsmaterialien, Zubehör, das ist ja alles schnell gezählt. Aber diese Scheiß Ersatzteile...
Also, nicht wundern, wenn ich "zwischen den Jahren" etwas gereizt erscheine.
Bis demnächst in diesem Theater
Jürgen
P.S. Nicht dass du mir den Toner noch abwiegst.....:))
Gruß
luttyy
Ich denke Crusty wird den Toner nicht wiegen, weil das zu schnell geht. Er ist für Partikelzählen und weil das bis nach dem 1.1.07 dauern wird, hat er dann sicher 16% und 19% Partikel in einer Kartusche. Jetzt höre ich aber auf, sonnst dreht mir Crusty noch am Ohr :-).
mal eine kleine Hochrechnung zum Thema Telekom und Rechnungen in falscher Höhe:
Alle Zahle sind persönliche Schätzwerte und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit!
T-Com Privat und Geschäfts Kunden ca. 55 Mio
T-Mobil Kunden ca. 40 Mio (ich werfe T-mobil und T-Online einfach mal mit in den Topf ist für mich der selbe Verein)
T-Online Kunden ca. 10 Mio
Summe 105 Mio entspricht ca. 1,26 Milliarden Rechnungen pro Jahr!
sagen wir einfach 1 Million Rechnungen sind falsch (wobei 1 Million ich als viel erachte) dann ist das eine Quote von weniger als 1 Promil und das ist gut, zwar nicht für die 1 Million Kunden aber in der Gesamt Ansicht vollkommen OK
Ich melde mich nun auch mal wieder zu Wort.
Danke erst einmal für Eure Antworten.
Also so wie es aussieht sind die 19% gerechtfertigt. Ich habe mich hierzu noch ein paar anderer Artikel aus dem Netz belesen.
Soweit so gut.
Nun Ihr lieben, wir haben bald Weihnachten und da möchte ich das es friedlich zugeht unter den Menschlein.
Also Crusty und Joschi, vertragt Euch wieder und seid nett zueinander, denn ich wollte hier bestimmt keinen Streit vom Zaune brechen.
CU
Cybercrown
Moment mal, mit Joschi bin ich doch ein Herz und eine Seele, der MS-User ist hier derjenige, der uns hier vermitteln will, daß die Deutsche Telekom (oder von mir aus auch T-COM, bei den ständigen Namensänderungen kommt man ja kaum hinterher) der Inbegriff des Bösen ist.
Und keine Sorge, so ein lächerlicher Beitrag landet bei mir nur in der Kuriositätenecke, dafür verschwende ich nicht meine Nerven.
Bis demnächst in alter Frische grüßt
Jürgen
Sorry Joschi!
Crusty hat recht, ich altes Trottelgesicht habe mich wieder einmal voll vertan.
Bis zum nächsten mal
CU
Cybercrown
Schön, daß wir drüber gesprochen haben ;-)
Es ist richtig, was oben gesagt wurde, wenn die Leistung in 2006 erbracht wurde, sind 16 % MwSt. anzusetzen, auch wenn die Rechnung 2007 erstellt wird. Habe das gerade aktuell mit Fa., die ihre Rechnungen noch 2006 wollen und mußte das denen verklickern.
Hallo.
Meine Ansicht :
Für erbrachte Leistungen dieses Jahr 16% ; für die Leistung für 2007 19% -
alles andere werde auchich nicht stillschweigend hinnehmen !
Aber da die Telekom sowieso zukünftig passe ist -
.
Gruss.
Korrekt wäre: Für 2006 erbrachte Leistungen, unabhängig davon, wann sie berechnet werden: 16 %
Für 2007 erbrachte oder zu erbringende Leistungen, ebenfalls unabhängig davon, wann sie berechnet werden: 19 %
Unabhängig vom Lieferzeitpunkt: Dauerleistungen (z. B.: Garantieverlängerung für das heute - 2006 - gekaufte Auto): Es gilt der Steuersatz, der gültig ist, wann die Leistung ENDET. Also 19 %. Wenn wir wüßten, daß ab 2008 20 % erhoben werden, dann in diesem Beispiel sogar eben diese 20 %, sofern die Leistung 2008 endet.
Und am letzten Arbeitstag des Jahres 2006 per Paketdienst verschickte Waren noch 16 % (Ausnahmen siehe oben), auch wenn der Empfänger logischerweise das Paket erst ab dem ersten Arbeitstag 2007 bekommt.
Alles andere ist reine Ansichtssache, die mit der Gesetzgebung nichts zu tun hat, ob das dem Einzelnen nun so gefällt oder eben nicht. Und diese Gesetze gelten für die Telekom, für Arcor, für Tele 2, für Alice, für 1 & 1, für T-Online, für den Bäcker um die Ecke, für den Malermeister unten im Ladengeschäft, für den PC-Händler im Einkaufszentrum, nur der Erfahrung nach nicht für einige eBay-Verkäufer, denn diese bieten ja auch mit 11.000 Bewertungen gerne als Privatverkäufer unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung ihre Waren an.
Quark! Da die Mehrwertsteuer eine Endverbrauchersteuer ist, macht es für die Telekom keinen Unterschied, ob sie
16 %, 19 % oder 90 % Mehrwertsteuer berechnen. Denn die Mehrwertsteuer wird ans zuständige Finanzamt abgeführt und ändert den relevanten Netto-Umsatz nicht um einen einzigen Cent.
Um aber nochmal auf die benannte Rechnung zurückzukommen: Müßten da nicht sogar 16 % und 19 % berechnet sein? In der Rechnung werden doch sicherlich die Grundgebühren für Januar 2007 (19 %) und die Gesprächsgebühren für Dezember 2006 (16 %) abgerechnet...
Mehrwertsteuererhöhung: Änderung der Abrechnungszeiträume
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
in Ihrer Telefonrechnung werden T-Online Grundpreise stets für den folgenden Abrechnungsmonat im Voraus und Nutzungsentgelte immer für den vorangegangenen Abrechnungsmonat nachträglich erhoben.
Leistungen bis zum 31.12.2006 werden mit 16 % MwSt., Leistungen ab 01.01.2007 mit 19 % MwSt. berechnet. Dadurch ändern sich die Abrechnungszeiträume auf Ihrer Rechnung wie folgt:
Ihre Dezember 2006 Rechnung:
Sie erhalten in der Dezember 2006 Rechnung Ihren T-Online Grundpreis nicht für den gesamten Rechnungsmonat berechnet, sondern für einen verlängerten Abrechnungszeitraum (endet erst am 31.12.06). Die Januar 2007 Rechnung wird keinen Grundpreis beinhalten. Die Nutzungsentgelte werden nachträglich berechnet und sind für den gewohnten Abrechnungszeitraum in der Rechnung aufgeführt.
Beispiel:
In der Rechnung wird der Grundpreis vom 19.11.2006 bis 31.12.2006 ausgewiesen (verlängerter Zeitraum). Die Nutzungsentgelte werden vom 19.10.2006 bis 18.11.2006 berechnet (gewohnter Zeitraum).
Ihre Januar 2007 Rechnung:
In der Januar 2007 Rechnung werden weder T-Online Grundpreise noch Nutzungsentgelte ausgewiesen.
Ihre Februar 2007 Rechnung:
Sie erhalten in der Februar 2007 Rechnung Ihren T-Online Grundpreis für einen verlängerten Abrechnungszeitraum berechnet (beginnt schon am 01.01.2007). Die Nutzungsentgelte werden nachträglich berechnet und sind auch für einen verlängerten Abrechnungszeitraum in der Rechnung aufgeführt.
Beispiel:
In der Rechnung wird der Grundpreis vom 01.01.2007 bis 18.02.2007 ausgewiesen (verlängerter Zeitraum). Die Nutzungsentgelte werden vom 19.11.2006 bis 18.01.2007 berechnet (verlängerter Zeitraum).
Ausführliche Informationen finden Sie unter http://www.t-online.de/mehrwertsteuer
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Feller
Vertragsmanagement
PS:
Sollten Sie ein T-Online eMail Paket oder T-Online KomfortPaket nutzen, so beachten Sie bitte, dass sich auch hierfür die Frei-SMS bzw. Frei-MMS entsprechend auf die Abrechnungszeiträume verteilen ? wie oben erläutert.
Aus rechtlichen Gründen sind wir dazu verpflichtet, diese Änderungen allen Kunden mitzuteilen. Daher erhalten Sie diese E-Mail auch dann, wenn Sie sonst keine Mitteilungen von uns wünschen.
Adressdaten aktualisieren
Änderungen und Korrekturen können Sie in unserem T-Online Kundencenter vornehmen.
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Vielleicht beantwortet das die Fragen....
gruß
triker
Es geht doch darum: Darf die Telekom noch im Jahre 2006 einen Betrag einziehen der 19% MwSt. beinhaltet??
Ja darf Sie machen aus o.g. Gründen.
Sie "darf" es nicht nur machen, sie muß es machen, sofern JETZT im Jahr 2006 Leistungen berechnet werden, deren Leistung erst 2007 erbracht wird, was nun bei einer Grundgebühr (z. B. für Januar 2007) der Fall ist. Genauso wie Arcor, 1&1, Freenet, Alice, hpt, GMX, Versatel und so weiter, und so fort. Steht eigentlich mittlerweile oft genug im obigen Text.
Und wenn die Telekom es nicht macht, darf sie die Differenz zu 19 % aus eigener Tasche bezahlen und hat bestimmt erstmal eine gepfefferte Steuerprüfung zu erwarten.
Irgendwie habe ich den Eindruck, daß manch einer hier denkt, daß die Telekom die Umsatzsteuererhöhung zu verantworten hat.