In NRW ist das Verfassungsschutzgesetz gestern geändert worden: Behörden dürfen demnach ohne richterliche Genehmigung Computer von Privatpersonen ausspähen und dazu Hacker-Methoden verwenden. Wie das genau funktionieren soll, ist noch nicht bekannt, aber es werden Trojaner gehandelt, die über Sicherheitslücken und bösartige Web-Seiten eingeschleust werden.
Angeblich ist so etwas bereits praktiziert worden, Beweise fehlen aber.
Quelle: telepolis
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Hallo,
diese totale PC- und Internetüberwachung wird hoffentlich bald den Widerstand in Form von Musterprozessen wegen Verletzung der Grund-, Verfassungs- und Menschenrechte bis hin zum Europäischen Gerichtshof usw. wecken.
"Karten Rudolph (SPD) kritisierte das Gesetz: "Das Auslesen von Festplatten" sei "ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte." Das bezeichnete er als "staatlich organisierten Hausfriedensbruch". Für Monika Düker (Grüne) ist die Erlaubnis, heimlich über das Internet in die Computer eindringen zu dürfen, die sich in den Wohnungen befinden, "verfassungswidrig". Tatsächlich steht die Unverletzlichkeit der Wohnung stärker als die Kommunikation unter dem Schutz der Verfassung, was auch erst jüngst vom Verfassungsgericht bestätigt wurde." aus "Killerspiele, Haschisch, Raubkopien" - Bootsektor, http://www.bootsektorblog.de/2006/12/killerspiele_ha.html
Ohne Gerichtsbeschluss wird doch der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Zumal selbst mit Gerichtsbeschluss, z.B. für die Anordnung einer Abhöraktion, bleiben die zu diesem Zweck mitbeschlossenen Benachrichtigungen der Betroffenen über diese Abhöraktionen nach einem halben Jahr auf der Strecke bzw. rund zwei Drittel der mit Gerichtsbeschluss Belauschten werden gar nicht über diesen Lauschangriff trotz angeblicher Rechtspflicht informiert.
Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt ! ! !