Alle drei Jahre gibt es in den USA Vorschläge zur Aufweichung der strengen dortigen Urheberrechtsbestimmungen. Diesmal dabei: Schad-Software auf Audio-CDs, wie Sonys Rootkit, darf entfernt werden, verdongelte Programme dürfen geknackt werden, wenn der Dongel weg ist und kein neuer beschafft werden kann.
Dazu gibt es noch vier weitere Vorschläge:
- Professoren dürfen geschützte Filme knacken, um Clips im Unterricht vorzuführen.
- Programme dürfen geknackt werden, wenn sie die originale Disk anfordern oder nur mit spezieller Hardware laufen.
- Der Schutz von E-Books darf entfernt werden, um andere oder spezielle Lese-Programme zu benutzen (zum Beispiel für Sehbehinderte).
- Handy-Firmware darf geknackt werden
Besonders dem letzten Punkt wird Bedeutung beigemessen, weil das Binden des Handys an einen Anbieter nichts mit dem Urheberrecht zu tun hat. Mit anderer Firmware können auch andere Anbieter genutzt werden.
Alle sechs Vorschläge sind in Deutschland verboten oder zumindest dunkelste Grauzone.
Die Liste der abgelehnten Vorschläge ist aber länger: DVD dürfen nicht unter Linux abgespielt werden, der Regional-Code auf DVDs darf nicht umgangen werden und Kopierschutz für Software darf nicht umgangen werden. DRM darf nicht geknackt werden, auch wenn dadurch Backups verhindert werden. Das Broadcast-Flag darf nicht "geknackt" werden.
Quelle: Ars Technica
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Ich bin ganz ehrlich.
Ich versteh den Artikel nicht.
Zunächst wird eine Liste von Punkten genannt, die man zu lockern wünscht, aber nicht gelockert wurden.
Dann stellt ihr dem eine wahllose Auswahl von Dingen gegenüber, die gefordert wurden, aber ebenfalls nicht umgesetzt wurden.
Ich dachte immer zwischen verboten und verboten sei kein Unterschied.
Zu viel Zeit gehabt, beim verfassen des Artikels? :)