Alle drei Jahre gibt es in den USA Vorschläge zur Aufweichung der strengen dortigen Urheberrechtsbestimmungen. Diesmal dabei: Schad-Software auf Audio-CDs, wie Sonys Rootkit, darf entfernt werden, verdongelte Programme dürfen geknackt werden, wenn der Dongel weg ist und kein neuer beschafft werden kann.
Dazu gibt es noch vier weitere Vorschläge:
- Professoren dürfen geschützte Filme knacken, um Clips im Unterricht vorzuführen.
- Programme dürfen geknackt werden, wenn sie die originale Disk anfordern oder nur mit spezieller Hardware laufen.
- Der Schutz von E-Books darf entfernt werden, um andere oder spezielle Lese-Programme zu benutzen (zum Beispiel für Sehbehinderte).
- Handy-Firmware darf geknackt werden
Besonders dem letzten Punkt wird Bedeutung beigemessen, weil das Binden des Handys an einen Anbieter nichts mit dem Urheberrecht zu tun hat. Mit anderer Firmware können auch andere Anbieter genutzt werden.
Alle sechs Vorschläge sind in Deutschland verboten oder zumindest dunkelste Grauzone.
Die Liste der abgelehnten Vorschläge ist aber länger: DVD dürfen nicht unter Linux abgespielt werden, der Regional-Code auf DVDs darf nicht umgangen werden und Kopierschutz für Software darf nicht umgangen werden. DRM darf nicht geknackt werden, auch wenn dadurch Backups verhindert werden. Das Broadcast-Flag darf nicht "geknackt" werden.
Quelle: Ars Technica
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...das hatte ich dann in den total falschen Hals bekommen. Und ich dachte schon...!
Wenn man das Rootkit von der CD entfernen will, sind die Karten schon etwas anders gemischt - der Inhalt der CD unterliegt ja dem Urheberrecht, weswegen er nicht einfach verändert werden darf.
THX für die Aufklärung
Olaf