Also ein Kumpel hat einen Artikel bei ebay gekauft.Der Versand kostet unversichert 3 Euro,die Ware selber 1 Euro,also der Gesamtbetrag ist 4 Euro.Die Frage ist,wer haftet für den verloren gegengenen Artikel?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Sollte sich hier was geändert haben?
Da gab's mal eine umfassende Schuldrechtsreform im Jahre 2002.
Wieß mal jemand den §§, aus dem das so hervorgeht, also daß das gewerbliche Verkäufer erst dann geleistet hätten, wenn die Ware beim Kunden angekommen ist?
Wie schon genannt: Der § 474 BGB, der besagt, dass u.a. der § 447 (der den Gefahrenübergang beim Versendungskauf nach wie vor so regelt, wie Du es in Erinnerung hast) für Verbrauchsgüterkäufe (als Kaufverträge zwischen Verbraucher und Unternehmer) nicht gilt.
Da gab's mal eine umfassende Schuldrechtsreform im Jahre 2002.
Wieß mal jemand den §§, aus dem das so hervorgeht, also daß das gewerbliche Verkäufer erst dann geleistet hätten, wenn die Ware beim Kunden angekommen ist?
Wie schon genannt: Der § 474 BGB, der besagt, dass u.a. der § 447 (der den Gefahrenübergang beim Versendungskauf nach wie vor so regelt, wie Du es in Erinnerung hast) für Verbrauchsgüterkäufe (als Kaufverträge zwischen Verbraucher und Unternehmer) nicht gilt.