Also ein Kumpel hat einen Artikel bei ebay gekauft.Der Versand kostet unversichert 3 Euro,die Ware selber 1 Euro,also der Gesamtbetrag ist 4 Euro.Die Frage ist,wer haftet für den verloren gegengenen Artikel?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wenn es von einem Privatverkäufer kommt, haftet der Käüfer.
Bei einem gewerblichen Verkäufer jener.
Wobei viele gewerbliche Verkäufer mit ihren AGB das Risiko auf den Käufer abwälzen.
Deshalb bei höherwertigen Artikel nur per Nachnahme......
Gruß
luttyy
Was aber nicht zulässig ist... (§ 475 I BGB).
Hi.
Man kann mit AGB nicht das BGB außer Krfat setzen.
Es ist ein gewerblicher Verkäufer.Was heisst das nun?"Bei einem gewerblichen Verkäufer jener."
Bei einem Privatverkäufer geht das Versandrisiko mit Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über, beim gewerblichen erst mit Zustellung der Ware beim Kunden.
Grundsätzlich: § 447 BGB.
Ausnahme: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB).
Das ich mich intensiv mit dem BGTB beschäftigen mußte ist schon eine Weile her, von daher hier mal nachgefragt.
Ich kenne nur die Regel, daß Erfüllungsort der Ort des Verkäufers ist. Er hat also befreiend geleistet, wenn er die Ware abgesandt hat. Ob er privat oder gewerblich handelt ist meines Wissnes nach unerheblich.
Sollte sich hier was geändert haben?
Wieß mal jemand den §§, aus dem das so hervorgeht, also daß das gewerbliche Verkäufer erst dann geleistet hätten, wenn die Ware beim Kunden angekommen ist?
http://www.directupload.net/images/061114/QDVrjfth.jpg
Da gab's mal eine umfassende Schuldrechtsreform im Jahre 2002.
Wieß mal jemand den §§, aus dem das so hervorgeht, also daß das gewerbliche Verkäufer erst dann geleistet hätten, wenn die Ware beim Kunden angekommen ist?
Wie schon genannt: Der § 474 BGB, der besagt, dass u.a. der § 447 (der den Gefahrenübergang beim Versendungskauf nach wie vor so regelt, wie Du es in Erinnerung hast) für Verbrauchsgüterkäufe (als Kaufverträge zwischen Verbraucher und Unternehmer) nicht gilt.