Hallo, ich habe einen Pixelfehler erfolgreich ausgemerzt.
Dass man hängengebliebene Pixel mit schnellen Farbwechsel entlocken kann ist allgemein bekannt.
Ich hatte bei meinem Monitor einen dauerhaft leuchtenden blauen Subpixel, der mich bis jetzt nicht sonderlich störte. Doch also ich vor Paar Tagen das beinahe vollständig schwarte Hintergrundbild zu Gothic 3 draufzog fiel es wieder auf.
Daraufhin habe ich dieses Bildchen ergooglet und gekachelt auf den Desktop aufgezogen. und siehe da, nach Paar Stunden war es weg.
Toll.
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Für mich war das auch neu, obwohl ich wahrlich kein Greenhorn bin, sondern mich wohl als Elektronik-Fachmann bezeichnen darf. Als solcher habe ich auch ehrlich gesagt immer noch Probleme mir vorzustellen, was beim "Hängen" und bei der "Reparatur" eigentlich intern passieren soll. Soviel ist jedenfalls klar, Jüki sagte es ja schon: das geht garantiert nicht bei Pixeln, die "richtig" tot sind.
Ich hatte kürzlich einen Navigations-PDA von Medion erworben, der hatte ein (!) falsch leuchtendes Fehlpixel ziemlich in der Bildschirmmitte. Hat mich eigentlich gar nicht sonderlich gestört. Gut, man sieht es, aber der Funktion tut es ja keinen Abbruch. Als viel schlimmer empfand ich den etwas schwerfälligen GPS-Empfang, es dauerte manchmal recht lange bis zum Satfix. Als ich deswegen die Hotline anrief und in der umständlichen Erklärung des GPS-Problems auch beiläufig den Pixelfehler erwähnte, meinte der Hotliner, ich brauche gar nicht weiterzureden, der Pixelfehler sei schon für sich allein ein Reklamationsgrund. *Staun!* Er erklärte, wegen der relativ geringen Bildschirmgröße falle 1 Pixel mehr ins Gewicht als bei einem großen Bildschirm und gelte deshalb bereits als nicht zumutbar. Na gut, dagegen habe ich mich natürlich nicht gewehrt. Das Ersatzgerät war dann übrigens in jeder Hinsicht perfekt: GPS ok, Bildschirm ok.
Was ansonsten das Reklamieren von Fehlpixeln angeht, so kann man nur empfehlen, den Bildschirm zügig nach dem Kauf gründlich zu untersuchen und ggf. anstelle einer Mängelreklamation lieber das pauschale Widerrufs- bzw. Rückgaberecht "ohne Angabe von Gründen" zu nutzen - dann gibt es keine Erbsenzählerei hinsichtlich Anzahl und Zumutbarkeit von Pixelfehlern. Im Versandhandel gibt es das Widerrufsrecht ja generell, beim Ladenkauf wird ein ähnliches Rückgaberecht oft freiwillig eingeräumt. (Gegen Pixelfehler, die erst später auftreten, hilft das natürlich nicht.)
Gruß, Manfred