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News: Neue Computerclub2 Sendung

Bockiger Rudolph und 10.000 Euro Strafe für alle

Redaktion / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Die neue Ausgabe des Computerclub 2 ist heute ab 20 Uhr abhörbereit. Schwerpunkt ist diesmal Windows Vista. Wolfgang Back berichtet über seine Erfahrungen mit dem finalen Testkandidaten des kommenden Microsoft-Betriebssystems. Und er wird das vermutlich im Alleingang moderieren müssen, weil sein Kollege Wolfgang Rudolph sich mittlerweile weigert, über Microsoft-Produkte zu berichten.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Nationalbibliothek. Die kennt zwar kaum einer, aber ab sofort können Unwissende deswegen ganz schön Ärger kriegen. Verblüffend bereits die Tatsache, dass es zwei Nationalbibliotheken gibt: eine in Frankfurt und eine in Leipzig. Quasi klammheimlich, wurde ein neuer Gesetzesentwurf bezüglich der Nationalbibliothek, von der Bundesregierung verabschiedet.

Eine Kernaussage daraus: jeder der im Internet Inhalte produziert, muss diese auch der Nationalbibliothek zwecks Archivierung abliefern. Laut Wolfgang Rudolph droht bei Nichtbeachtung eine Strafe von 10.000 Euro.

Die neue Computerclub2-Sendung kann hier ab 20 Uhr abgerufen werden: Computerclub2.

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Tom West xafford „Eine Kernaussage daraus: jeder der im Internet Inhalte produziert, muss diese...“
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Verstehe Deinen Einwand nicht. Du sagst doch das selbe.

Wer produziert, muss abliefern. Diese Aussage ist völlig korrekt. Verlage müssen grundsätzlich, die übrigen auf Anforderung. An dem "Muss" ändert das aber nix. Liefert man auf Anforderung nicht, kann es eine Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit geben.

Im übrigen: Laut Gesetz selbst sind alle ablieferungspflichtig, die Medienwerke berechtigt verbreiten oder öffentlich zugänglich machen, nicht nur Verlage. Letzteres ergibt sich erst durch die Sammelrichtlinien, die (noch) nicht geändert wurden, sondern unverändert gültig sind, nicht per se durch das Gesetz über die deutsche Nationalbibliothek (DNBG).
Hierzu ein Zitat der Deutschen Nationalbibliothek: "Deutsche Verlage und alle, die außerhalb des Verlagsbuchhandels Veröffentlichungen herausgeben, werden durch die Gesetzesnovellierung verpflichtet, neben trägergebundenen Publikationen wie gedruckten Werken und Veröffentlichungen auf CD-ROMs oder Disketten auch ausschließlich oder zusätzlich im Internet veröffentlichte Werke an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern."

Obwohl die Kernaussage im neuen Gesetz natürlich trotzdem eine andere ist. Das Gesetz erweitert den Sammelauftrag nunmehr auch auf Online-Publikationen.

Was allerdings tatsächlich vergessen wurde: Es gibt 3 Standorte. Auch das Musikarchiv Berlin gehört zur Deutschen Nationalbibliothek.


Greets
Tom West

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