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News: Neue Computerclub2 Sendung

Bockiger Rudolph und 10.000 Euro Strafe für alle

Redaktion / 12 Antworten / Baumansicht Nickles

Die neue Ausgabe des Computerclub 2 ist heute ab 20 Uhr abhörbereit. Schwerpunkt ist diesmal Windows Vista. Wolfgang Back berichtet über seine Erfahrungen mit dem finalen Testkandidaten des kommenden Microsoft-Betriebssystems. Und er wird das vermutlich im Alleingang moderieren müssen, weil sein Kollege Wolfgang Rudolph sich mittlerweile weigert, über Microsoft-Produkte zu berichten.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Nationalbibliothek. Die kennt zwar kaum einer, aber ab sofort können Unwissende deswegen ganz schön Ärger kriegen. Verblüffend bereits die Tatsache, dass es zwei Nationalbibliotheken gibt: eine in Frankfurt und eine in Leipzig. Quasi klammheimlich, wurde ein neuer Gesetzesentwurf bezüglich der Nationalbibliothek, von der Bundesregierung verabschiedet.

Eine Kernaussage daraus: jeder der im Internet Inhalte produziert, muss diese auch der Nationalbibliothek zwecks Archivierung abliefern. Laut Wolfgang Rudolph droht bei Nichtbeachtung eine Strafe von 10.000 Euro.

Die neue Computerclub2-Sendung kann hier ab 20 Uhr abgerufen werden: Computerclub2.

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taste1984 Redaktion „Bockiger Rudolph und 10.000 Euro Strafe für alle“
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Hallo !!!
archivierung ha ha
das ist ja schlimmer als früher als die stasi jeden brief und jedes paket in der ddr geöffnet hatt !!!

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Michael Sandbrink Redaktion „Bockiger Rudolph und 10.000 Euro Strafe für alle“
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Computerclub 2
Ich bin schon bei den letzten Sendungen von Wolfgang & Wolfgang regelmäßig eingeschlafen. Da wird oberflächliches Wissen in 3 Sätzen weiter gegeben und weiter zum nächsten Thema. Hat der WDR keine kompetenteren Leute. Sorry - die Jungs waren vor 20 Jahren mal gut.

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Ventox Michael Sandbrink „Computerclub 2 Ich bin schon bei den letzten Sendungen von Wolfgang Wolfgang...“
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"Hat der WDR keine kompetenteren Leute."

Computerclub 2 ist NICHT vom WDR.

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
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The Wasp Redaktion „Bockiger Rudolph und 10.000 Euro Strafe für alle“
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"Schwerpunkt ist diesmal Windows Vista." Wow, endlich mal einer, der darüber berichtet ...

Ende
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Vagabund The Wasp „ Schwerpunkt ist diesmal Windows Vista. Wow, endlich mal einer, der darüber...“
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Rofl, als ob es Leute gibt, die da zuhören: Entweder man wills wissen und porbierts selbr oder man wills nid wissen und fertig o.O

Und as mit dem Archivieren klingt lustig... ich meine, was denn, wenn ich da Homeideos ins Netz stelle? XD
Nee ey, willkommen in der Bundesrepublik Deutschland, dem Land der Bürokraten, Akten und Vollidioten... *sich an Kopp fass*

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Pappadimo Redaktion „Bockiger Rudolph und 10.000 Euro Strafe für alle“
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Wenn das so einfach ist ein guter Bürger zu sein, dann bau ich gleich eine Homepage, veröffentliche meinen Einkaufszettel und stelle diesen der Nationalbibliothek für die Nachwelt zur Verfühgung.

ACHTUNG SATIRE!!!!!

Es gibt wie immer zwei Möglichkeiten. Entweder man wird zu alt für jeden Blödsinn oder die Welt dreht immer schneller durch.
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xafford Redaktion „Bockiger Rudolph und 10.000 Euro Strafe für alle“
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Eine Kernaussage daraus: jeder der im Internet Inhalte produziert, muss diese auch der Nationalbibliothek zwecks Archivierung abliefern.

Was die "Redaktion" mal wieder bei der Meldung vergessen hat sind die Fakten. Diese Regelung betrifft derzeit erst einmal nur Publikationen von Verlagen im Internet. Für andere Seiten im Internet ist es eine "Abruf-Regelung", d.h. sie müssen erst eingereicht werden, wenn die Nationalbibliothek diese anfordern sollte.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Pumbo xafford „Eine Kernaussage daraus: jeder der im Internet Inhalte produziert, muss diese...“
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Anders macht's auch keinen Sinn. Der Hintergrund: Immer mehr werden von Fachzeitschriften Beiträge nur noch online veröffentlicht. Wenn man da nicht aufpasst, sind diese Infos sobald sie vom Netz genommen werden (z.B. Liquidierung des verlages etc.), verloren. Aktuell ist nicht zu bewerten, ob ein Beitrag erhaltungswürdig ist oder nicht. Lapidar erscheinende Ergebnisse können in einem anderen, als gegenwärtigen Kontext von größter Wichtigkeit sein. Gerade auch Geisteswissenschaften, wie z.B. die Geschichtsforschung ist davon betroffen.

Also: SO blöde ist das alles auch nicht. Manche sagen ja, dass, wenn die Ägypter heutige Digitaltechnik und aktuelle Speichermedien benutzt hätten, wir heute überhaupt nicht von deren Existenz wissen würden, geschweige denn Texte oder bildliche Darstellungen hätten.

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Tom West xafford „Eine Kernaussage daraus: jeder der im Internet Inhalte produziert, muss diese...“
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Verstehe Deinen Einwand nicht. Du sagst doch das selbe.

Wer produziert, muss abliefern. Diese Aussage ist völlig korrekt. Verlage müssen grundsätzlich, die übrigen auf Anforderung. An dem "Muss" ändert das aber nix. Liefert man auf Anforderung nicht, kann es eine Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit geben.

Im übrigen: Laut Gesetz selbst sind alle ablieferungspflichtig, die Medienwerke berechtigt verbreiten oder öffentlich zugänglich machen, nicht nur Verlage. Letzteres ergibt sich erst durch die Sammelrichtlinien, die (noch) nicht geändert wurden, sondern unverändert gültig sind, nicht per se durch das Gesetz über die deutsche Nationalbibliothek (DNBG).
Hierzu ein Zitat der Deutschen Nationalbibliothek: "Deutsche Verlage und alle, die außerhalb des Verlagsbuchhandels Veröffentlichungen herausgeben, werden durch die Gesetzesnovellierung verpflichtet, neben trägergebundenen Publikationen wie gedruckten Werken und Veröffentlichungen auf CD-ROMs oder Disketten auch ausschließlich oder zusätzlich im Internet veröffentlichte Werke an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern."

Obwohl die Kernaussage im neuen Gesetz natürlich trotzdem eine andere ist. Das Gesetz erweitert den Sammelauftrag nunmehr auch auf Online-Publikationen.

Was allerdings tatsächlich vergessen wurde: Es gibt 3 Standorte. Auch das Musikarchiv Berlin gehört zur Deutschen Nationalbibliothek.


Greets
Tom West

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xafford Tom West „Verstehe Deinen Einwand nicht. Du sagst doch das selbe. Wer produziert, muss...“
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Verstehe Deinen Einwand nicht.

Ja, Du hast Recht, die Kernaussage ist grundsätzlich die selbe. Allerdings klang die Newsmeldung so, als würde nächstes Jahr plötzlich jeder Homepagebetreiber von Heute auf Morgen eine Geldbuße von 10.000 Euro zugeschickt bekommen, weil er nicht wusste, dass er seine Homepage bei der DNBG abliefern muss, was er ja auch nicht muss. Bisher wurde erst einmal festgestellt, dass das Ganze nur publizistisch wertvolle Seiten betrifft, die Homepage von Lieschen Müller und die Firmenseite der XYZ GmbH betrifft es schlichtweg nicht. Also Aussage an sich schon gleich, nur war mir persönlich mal wieder der Grundtenor zu reisserisch und ein Teil der Fakten wurde einfach nicht erwähnt.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Pappadimo xafford „Verstehe Deinen Einwand nicht. Ja, Du hast Recht, die Kernaussage ist...“
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Du willst damit sagen xafford, mein Einkaufszettel ist es nicht Wert für die Nachwelt aufgehoben zu werden?
Was ist der/die/das Redaktion für ein Mensch so ein Gerücht in die Welt zu setzen? Ich wollte schon anfangen HTML zu lernen, kann er nicht lesen und den Text vernünftig wieder geben?

Es gibt wie immer zwei Möglichkeiten. Entweder man wird zu alt für jeden Blödsinn oder die Welt dreht immer schneller durch.
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gelöscht_15325 Pappadimo „Du willst damit sagen xafford, mein Einkaufszettel ist es nicht Wert für die...“
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Das ist keine Frage des Könnens, sondern vielmehr eine Frage des Wollens.
Klingt reisserisch, ist es auch. So lockt man Leser ;)

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