Hallo Leute,
und zwar habe ich zwei eBay Fragen.
Ich habe letztens einen Artikel versteigert, wenn ich nun in "Mein Ebay" reingehe dann steht da 1 Artikel, den ich verkauft habe, ist für die Unterbreitung eines Angebots an unterlegene Bieter berechtigt.
Ich weiss leider nich was das nun GENAU bedeutet ?
2. Frage: Der Artikel wurde am Samstag an den Höchstbietenden versteigert, dieser hat sich jedoch bis heute (1 Woche danach) nicht gemeldet.
Was soll ich tun und wie lange soll ich noch warten, ich hab ihn bereits eine Mail nach der Versteigerung mit meinen Kontodaten geschickt und danach noch eine Mail in dem ich gefragt habe warum er sich nicht meldet, jedoch keine Gegenreaktion.
Ist hier jemand der sich mit sowas gut auskennt und mir Rat geben kann ? Vielen Dank !
mfg
Internetanschluss und Tarife 23.328 Themen, 97.993 Beiträge
"... jedoch bin ich dadruch kein bisschen schlauer geworden ! ...W
...aus mangel an eigeninitiative und kreativität.
".....und zu welchem Preis ? ..."
den verhandelt man üblicherweise nett zwischeinander aus.
"...ich hab ja auch geschrieben dass ich mich bereits gemeldet habe ! ..."
das klingt ein bisschen so, als wenn du jetzt weinen würdest - sorry - aber dann schreibt man nochmal, setzt eine frist und nach ablauf der frist ist das geschäft geplatzt.
;-)