Hallo Leute,
und zwar habe ich zwei eBay Fragen.
Ich habe letztens einen Artikel versteigert, wenn ich nun in "Mein Ebay" reingehe dann steht da 1 Artikel, den ich verkauft habe, ist für die Unterbreitung eines Angebots an unterlegene Bieter berechtigt.
Ich weiss leider nich was das nun GENAU bedeutet ?
2. Frage: Der Artikel wurde am Samstag an den Höchstbietenden versteigert, dieser hat sich jedoch bis heute (1 Woche danach) nicht gemeldet.
Was soll ich tun und wie lange soll ich noch warten, ich hab ihn bereits eine Mail nach der Versteigerung mit meinen Kontodaten geschickt und danach noch eine Mail in dem ich gefragt habe warum er sich nicht meldet, jedoch keine Gegenreaktion.
Ist hier jemand der sich mit sowas gut auskennt und mir Rat geben kann ? Vielen Dank !
mfg
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Hallo,
das steht doch schon da: der zweite darf kaufen - falls der erste nicht kauft
..und zu welchem Preis ? Und steht das bei jeden verkauften Artikel dran oder ist das nur weil der Höchstbietende nicht kaufen will und deshalb?
vielleicht ist der kollege im urlaub? da ist es wohl selbstverständlich, dass du dich mal meldest - oder?
ich hab ja auch geschrieben dass ich mich bereits gemeldet habe !
eigentlich - wenn du ehrlich bist - hättest du dir diese fragen selbst beantworten können.
ne den wenn es so wäre dann würde ich mir die Mühe nicht machen und das hier reinschreiben.
THX dass du geantwortet hast, jedoch bin ich dadruch kein bisschen schlauer geworden !
mfg