Im Kampf gegen die Internetpiraterie fordern die Verlage die Providerauskunft. Danach sollen Provider den Verlagen direkt die Personendaten übergeben, die hinter einer IP-Adresse stecken. Nur so sei eine effektive Verfolgung möglich.
Demgegenüber steht das Fernmeldegeheimnis, das noch gilt, sowie der so genannte Richtervorbehalt. Danach ist immer noch eine richterliche Entscheidung notwendig, bevor Auskunft erteilt werden muss.
Auch wehren sich die Verlage gegen die "Bagatellgrenze", die noch in der Diskussion ist. Dabei darf nur Auskunft erteilt werden, wenn der Anbieter in "gewerblichem" Ausmaß handelt.
Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels
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Einen Satz aus dem Artikel muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:
"...denn bei modernen Tauschbörsen ist der Blick auf die Festplatte des Anbieters nicht mehr möglich."
Die Verlage trauen sich ja einiges zu:
Wie will ein Verlag, z.B. ein kleiner Verlag, denn die wechselnden IP-Adressen zuverlässig Personen zuordnen? - Es soll halt die entsprechende Person sein, weil es das Providerprotokoll so darstellt??
Das kennen wir doch, dass die Oma ohne PC mit einer sauteuren Abmahnung konfrontiert wird. Die Verlage wollen offensichtlich - und vermutlich per Krawallabmahnung - die Justiz selber in die Hand nehmen, ohne Rücksicht auf Kollateralschäden.