Im Kampf gegen die Internetpiraterie fordern die Verlage die Providerauskunft. Danach sollen Provider den Verlagen direkt die Personendaten übergeben, die hinter einer IP-Adresse stecken. Nur so sei eine effektive Verfolgung möglich.
Demgegenüber steht das Fernmeldegeheimnis, das noch gilt, sowie der so genannte Richtervorbehalt. Danach ist immer noch eine richterliche Entscheidung notwendig, bevor Auskunft erteilt werden muss.
Auch wehren sich die Verlage gegen die "Bagatellgrenze", die noch in der Diskussion ist. Dabei darf nur Auskunft erteilt werden, wenn der Anbieter in "gewerblichem" Ausmaß handelt.
Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels