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Download erlaubt wenn man Original besitzt?

benutzername_001 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Ist es eigentlich erlaubt mp3s aus Tauschbörsen zu laden oder ein CD zu kopieren, wenn man das Original besitzt ( als Schallplatte)
Vom Upload wenn die Datei downgeloaded wird mal abgesehen.

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Crusty_der_Clown GarfTermy „ ...wenn man das Original besitzt als Schallplatte ..: sorry - aber da bin ich...“
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Dann müßte ja auch die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes wiederum straffrei sein, vorausgesetzt, die kopiergeschütze CD (oder was auch immer für ein Datenträger) gehört einem selbst.

Ob ich ein schlechtes Gewissen hätte, das ist ein anderes Thema und ich sage hier nichts, was mal gegen mich verwendet werden kann, aber streng genommen, ist es eben nicht erlaubt.

Vielleicht würde - falls es tatsächlich zu einer Verfolgung straf- oder zivilrechtlicher Form kommen sollte - tatsächlich wegen Geringfügigkeit auf eine Strafe verzichtet werden, aber ich denke nicht, daß man sich darauf verlassen darf.

Das ist ja gerade das Paradoxe, von Schallplatten kannst du aufnehmen, bis dir der Kopf kreist, von kopiergeschützten Datenträger darfst du es nicht.

Letztlich will ich aber auch keine Gesetze in Schutz nehmen, die mir selbst mißfallen, bitte verstehe mich nicht falsch. Und ja, in diesem Land könnte ein klein wenig mehr ziviler Ungehorsam mal ganz nützlich sein. Aber nach meinem Kenntnisstand ist die Frage, so wie sie oben formuliert wurde, streng nach Auslegung der Gesetze eben mit Nein zu beantworten. Gottseidank bin ich aber auch kein Jurist, es ist meine selbst zusammengereimte "Erfahrung", wenn jemand andere - verlässliche - Informationen hat, dann nur her damit.

Aber eins muß ich dennoch sagen: Mit meiner Antwort kann der Fragesteller zumindest rechtlich nichts falsch machen, mit anderslautenden Meinungen jedoch kann er im Falle eines Falles böse auf die Schnauze fallen (die Betonung liegt auf "kann", bitte nicht mit "wird" verwechseln).

Wir sehen doch aber gerade den Fall, mal ganz weg vom Urheberrecht, daß in Stuttgart der Vertreiber von Anti-Nazi-Aufklebern wegen durchgestrichener Hakenkreuze verurteilt wurde, in Berlin jedoch denkt die Staatsanwaltschaft erst gar nicht daran, wegen des gleichen "Vergehens" eine Anklage zu erheben. Beide Staatsanwaltschaften richten sich nach den selben Gesetzen. Wenn die sich noch nicht mal einig sind, wie sollen wir es hier als interessierte Laien jemals werden?

Also bitte, versteht mich nicht falsch, ich will hier dieses Urheberrechtsgesetz auf keinen Fall schönreden, es widert mich sogar an, ich möchte aber auch nicht, daß der Fragesteller in eine böse Falle tappen kann, nur weil wir hier alle "mach mal, wird schon OK sein" vermelden.

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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