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Download erlaubt wenn man Original besitzt?

benutzername_001 / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Ist es eigentlich erlaubt mp3s aus Tauschbörsen zu laden oder ein CD zu kopieren, wenn man das Original besitzt ( als Schallplatte)
Vom Upload wenn die Datei downgeloaded wird mal abgesehen.

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Crusty_der_Clown benutzername_001 „Download erlaubt wenn man Original besitzt?“
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Nein. Es handelt sich um einen Download aus einer "offensichtlich illegalen Quelle", damit spielt es keine Rolle, ob du das Original schon besitzt oder nicht. Vielleicht mag ein Richter in einem eventuellen Strafverfahren in so einem Fall etwas milder entscheiden (würde ich mich aber nicht drauf verlassen), die Musikindustrie interessiert es jedoch bei ihren Schadenersatzforderungen nicht im geringsten.

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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mr.escape Crusty_der_Clown „Nein. Es handelt sich um einen Download aus einer offensichtlich illegalen...“
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die Musikindustrie interessiert es jedoch bei ihren Schadenersatzforderungen nicht im geringsten.
Das problem dabei ist nur, dass der schaden relativ genau bei NULL liegt (upload
mr.escape
"The man who trades freedom for security does not deserve nor will he ever receive either." - Benjamin Franklin"Wer seine Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu erreichen, wird beides verlieren." - Georg Christoph Lichtenberg
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hulk 8150 mr.escape „ Das problem dabei ist nur, dass der schaden relativ genau bei NULL liegt upload...“
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"offensichtlich illegalen Quelle", ..nun ja, was noch zu beweisen wäre..

h...
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Crusty_der_Clown hulk 8150 „ offensichtlich illegalen Quelle , ..nun ja, was noch zu beweisen wäre..“
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So die Definition des Gesetzgebers, das habe ich mir nicht selbst ausgedacht. Klingt doch irgendwie wichtig ;-)

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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GarfTermy Crusty_der_Clown „Nein. Es handelt sich um einen Download aus einer offensichtlich illegalen...“
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"...wenn man das Original besitzt ( als Schallplatte)..:"

sorry - aber da bin ich anderer meinung. wer im besitz eines originals ist, darf imho auch ein mp3 saugen.

warum?

er könnte ja auch selbst ein mp3 anfertigen, wenn der kollege die entprechende software hätte.

;-)

The two basic principles of Windows system administration: For minor problems, reboot For major problems, reinstall
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Nils14 GarfTermy „ ...wenn man das Original besitzt als Schallplatte ..: sorry - aber da bin ich...“
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Jap, wenn die Software Legal ist vom Kollegen^^

Ich hätte kein schlechtes Gewissen wenn ich ein MP3 sauge wenn ich es Orginal und Legal auf einer Schallplatte habe.

Bin nicht 14 Jahre alt ;-) Mein System: http://www.sysprofile.de/id25751
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Crusty_der_Clown GarfTermy „ ...wenn man das Original besitzt als Schallplatte ..: sorry - aber da bin ich...“
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Dann müßte ja auch die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes wiederum straffrei sein, vorausgesetzt, die kopiergeschütze CD (oder was auch immer für ein Datenträger) gehört einem selbst.

Ob ich ein schlechtes Gewissen hätte, das ist ein anderes Thema und ich sage hier nichts, was mal gegen mich verwendet werden kann, aber streng genommen, ist es eben nicht erlaubt.

Vielleicht würde - falls es tatsächlich zu einer Verfolgung straf- oder zivilrechtlicher Form kommen sollte - tatsächlich wegen Geringfügigkeit auf eine Strafe verzichtet werden, aber ich denke nicht, daß man sich darauf verlassen darf.

Das ist ja gerade das Paradoxe, von Schallplatten kannst du aufnehmen, bis dir der Kopf kreist, von kopiergeschützten Datenträger darfst du es nicht.

Letztlich will ich aber auch keine Gesetze in Schutz nehmen, die mir selbst mißfallen, bitte verstehe mich nicht falsch. Und ja, in diesem Land könnte ein klein wenig mehr ziviler Ungehorsam mal ganz nützlich sein. Aber nach meinem Kenntnisstand ist die Frage, so wie sie oben formuliert wurde, streng nach Auslegung der Gesetze eben mit Nein zu beantworten. Gottseidank bin ich aber auch kein Jurist, es ist meine selbst zusammengereimte "Erfahrung", wenn jemand andere - verlässliche - Informationen hat, dann nur her damit.

Aber eins muß ich dennoch sagen: Mit meiner Antwort kann der Fragesteller zumindest rechtlich nichts falsch machen, mit anderslautenden Meinungen jedoch kann er im Falle eines Falles böse auf die Schnauze fallen (die Betonung liegt auf "kann", bitte nicht mit "wird" verwechseln).

Wir sehen doch aber gerade den Fall, mal ganz weg vom Urheberrecht, daß in Stuttgart der Vertreiber von Anti-Nazi-Aufklebern wegen durchgestrichener Hakenkreuze verurteilt wurde, in Berlin jedoch denkt die Staatsanwaltschaft erst gar nicht daran, wegen des gleichen "Vergehens" eine Anklage zu erheben. Beide Staatsanwaltschaften richten sich nach den selben Gesetzen. Wenn die sich noch nicht mal einig sind, wie sollen wir es hier als interessierte Laien jemals werden?

Also bitte, versteht mich nicht falsch, ich will hier dieses Urheberrechtsgesetz auf keinen Fall schönreden, es widert mich sogar an, ich möchte aber auch nicht, daß der Fragesteller in eine böse Falle tappen kann, nur weil wir hier alle "mach mal, wird schon OK sein" vermelden.

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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hulk 8150 Crusty_der_Clown „Dann müßte ja auch die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes wiederum...“
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Yo Crusty, aber ist es nicht ohnehin so, daß man letztlich nicht für das runterladen, sondern fürs weitergeben verknackt wird? Und wenn man sich etwas runterlädt, das man ohnehin besitzt und dennoch Angst vor bösen Fallen haben soll, geht die (von der Industrie gewünschte) Paranoia einfach mal einen Schritt zu weit. (Meine Meinung!)

Wenn ich nachts, bei Vollmond auf dem Lande, auf einer Straße die ich links wie rechts kilometerweit übersehen kann, ein Problem habe bei Rot die selbige zu überqueren, dann esse ich auch das Butterbrot aus der Tüte raus und trage EINEN PARKA MIT KAPUTZE AUF!!!

;-)

h...
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Crusty_der_Clown hulk 8150 „Yo Crusty, aber ist es nicht ohnehin so, daß man letztlich nicht für das...“
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Letzten Endes ist es mir eigentlich egal, der Fragesteller soll jetzt selbst seine Entscheidung rauspicken.

Jedenfalls ging jemanden, den ich sehr gut kenne (nein, ich bin es nicht selbst) kürzlich "der Arsch auf Grundeis", nachdem ihm sein WLAN vom Nachbarn geknackt wurde, dieser gleich Unfung betrieben hat und man laut IP-Adresse dann auf den besagten "Bekannten" gekommen ist. Schwupps, war sein PC weg. Wenn der Nachbar nicht doch noch zugegeben hätte, der eigentliche Verursacher gewesen zu sein, wäre sicherlich für die Staatsanwaltschaft und für die Anwälter der Musikindustrie ein lohnenswertes Ziel mehr im Sack gewesen.

So, ich bin jetzt hier raus, sonst glaubt wirklich noch jemand, ich würde die aktuelle Gesetzgebung gutheißen.

Also, ihr da ohm, macht watt ihr volt, aber auf eigene Gefahr.

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Triology61 hulk 8150 „Yo Crusty, aber ist es nicht ohnehin so, daß man letztlich nicht für das...“
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hoho,
@hulk : nach Deinen Worten könnte jemand auf die Idee verfallen, sich einen emule-mod zu suchen,
der download zulässt, aber keinen upload (ja, sowas gibt es ), und sich damit meinen, im legalen Rahmen zu bewegen.....
...das ist aber IMHO nicht so, das downloaden aus "offensichtlich illegalen Quellen" ist illegal.....
oder kann jemand im Filesharing Legalität der Quellen (oftmals saugt man ja von nicht nur 1 Partner) garantieren?
Ich nicht, deshalb sage ich mal - auf jeden Fall straf- und zivilrechtlich bedenklich, sich was zu saugen (einige wenige legale Bittorents mal ausgenommen)

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hulk 8150 Triology61 „hoho, @hulk : nach Deinen Worten könnte jemand auf die Idee verfallen, sich...“
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Hallo Trilogy, natürlich kann niemand die Legalität IRGENDWELCHER Quellen im Inet garantieren, muß ich aber auch nicht!!!

Ich geh vom Grundsatz der Unschuldsvermutung aus und gehe damit auch immer noch mit der gültigen Rechtsprechung konform.

Mein Beispiel: Ich stelle meine Australienfotos bei Emule zur Verfügung, damit sich meine Freunde "down-under" selbige saugen können, was per Email aufgrund der Menge nicht möglich wäre.

Machen die sich jetzt strafbar??

Natürlich nicht!!!

Was "Offensichtlich Illegal" ist, liegt hier im Auge des Betrachters.

Das gleiche gilt für einen Bunuel-Film aus den zwanziger Jahren, der keinem Copyright-Schutz mehr unterliegt, weil hier schlichtweg keine Rechtsverletzung stattfindet!

..und daß Emule den Status einer "kriminellen Vereinigung hätte wäre mir neu ;-)

Man muß nicht jeden Unfug irgendwelcher Wald und Wiesen "Rechtsprechern" auf die Goldwaage legen.

Schaut euch mal die nachmittäglichen Gerichtsshows an (ja, das sind zum Teil Juristen im richtigen Leben!), dann kriegt ihr ne Ahnung ;-)

h...
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