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Olaf19 Kolti „eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen“
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Wer seinen alten Kinderkrempel gebraucht vertickern will, muss sich erstmal ins Handelsregister eintragen lassen. Mit notarieller Beurkundung, versteht sich.

Ernsthaft: Wenn man das konsequent zu Ende denkt, müsste die arme Frau jetzt obendrein noch ein fettes Ordnungsgeld an der Backe haben, weil sie ihr "Gewerbe" nicht angemeldet hat :-((

Oder gleich einen Strafprozess wegen Steuerhinterziehung - sie hat ihre "Gewinne" doch nicht etwa versteuert? Und was ist mit der Umsatzsteuer, die hat sie ja auch nicht gezahlt :-o

Man kann manchmal wirklich nur den Kopf schütteln über diesen "Rechtsstaat".

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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