Hallo,
ich hätte mal eine Frage.
Ich bin bei Ebay als Verkäufer unterwegs gewesen und hatte während dessen ein Problem mit der Polizei - habe eine Anzeige wegen angeblich nicht erhaltener Ware bekommen. Verurteilt wurde ich nicht, das Verfahren wurde eingestellt, Grund habe ich nicht genannt bekommen. ich war mir keiner Schuld bewusst, es kam nur einer Anhörung - ich war also vor keinem Gericht, kein Richter hat je über mich geurteilt.
Ich habe in einem Forum (rechtsberatend) etwas gepostet über diesen Fall.
Plötzlich kam ein User daher, der mich unentwegs als Krimineller und Betrüger bezeichnet hatte.
Ich habe mal gelesen, dass so etwas strafbar ist, sofern man nie als ein solcher verurteilt worden ist. Was hat es damit auf sich? Hat dieser User sich strafbar gemacht?
Zwar ist mir der Aufwand zu hoch, aber dennoch aus Interesse - theoretisch - könnte ich ihn deswegen anzeigen? (Auch wenn ich es nicht tun würde, weil mir meine Zeit für solche Wichtigtuer zu kostbar ist)
Wer weiss darüber etwas?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Strafbar ja. Aber wie schon erwähnt, idR wird sowas meist entweder zivil- oder wettbewerbsrechtlich geregelt (je nach Beteiligten). Die Polizei hat meist besseres zu tun. Der normale Weg wäre eine Mail an den Webmaster mit Hinweis und Bitte um Löschung mit Hinweis auf Üble Nachrede / Verleumdung evtl. Geschäftsschädigung. Wird dem nicht Folge geleistet, dann eine Abmahnung evtl. Unterlassungserklärung. Wird dem auch nicht Folge geleistet, dann Antrag auf Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht.
Mein Rat wär trotzdem: Drüber stehen! (wie Du ja selbst schon andeutest)