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Ist der Ausdruck Betrüger im Internet eigentlich strafbar?

terzi / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
ich hätte mal eine Frage.
Ich bin bei Ebay als Verkäufer unterwegs gewesen und hatte während dessen ein Problem mit der Polizei - habe eine Anzeige wegen angeblich nicht erhaltener Ware bekommen. Verurteilt wurde ich nicht, das Verfahren wurde eingestellt, Grund habe ich nicht genannt bekommen. ich war mir keiner Schuld bewusst, es kam nur einer Anhörung - ich war also vor keinem Gericht, kein Richter hat je über mich geurteilt.

Ich habe in einem Forum (rechtsberatend) etwas gepostet über diesen Fall.

Plötzlich kam ein User daher, der mich unentwegs als Krimineller und Betrüger bezeichnet hatte.

Ich habe mal gelesen, dass so etwas strafbar ist, sofern man nie als ein solcher verurteilt worden ist. Was hat es damit auf sich? Hat dieser User sich strafbar gemacht?

Zwar ist mir der Aufwand zu hoch, aber dennoch aus Interesse - theoretisch - könnte ich ihn deswegen anzeigen? (Auch wenn ich es nicht tun würde, weil mir meine Zeit für solche Wichtigtuer zu kostbar ist)


Wer weiss darüber etwas?

Olaf19 terzi „Ist der Ausdruck Betrüger im Internet eigentlich strafbar?“
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Wenn jemand nicht rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt ist, dann braucht er es sich von niemandem gefallen zu lassen, als "Betrüger" tituliert zu werden.

Mehr noch, der Forenbetreiber ist verpflichtet, solche Beiträge zu entfernen, sonst kann er sich einigen Ärger einhandeln. Ich habe im Laufe der Zeit schon einige solcher "Verbal-Injurien" mitgelöscht bzw. selbst zum Löschen vorgeschlagen.

Dieser User, der dich da schräg von der Seite angepinkelt hat, scheint ein ganz großer Spinner zu sein. Wenn ich Forenbetreiber wäre, ich würde den Account sperren.

CU
Olaf

Kolti Olaf19 „Ganz klares Ja!“
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Und nun zum Betreiber der platten Form.

Hier würde bei einer Beschwerde höchstens der User für 14 Tage im Forum gesperrt, aber nicht sein Account geschlossen.
An einem geschlossenen Account verdient man nix mehr.

Hier MÜSSEN schließlich Prioritäten gesetzt werden.

Kolti terzi „Ist der Ausdruck Betrüger im Internet eigentlich strafbar?“
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Solche Anzeigen werden in der Regel platt gemacht.
Ist zuviel Arbeit für den SA.

Das wissen die Kleinkriminellen inzwischen auch.

Gerhard Kolti „Interessehalber: Als gewerblicher oder privater VK?“
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Naja, eine Frage, was man investiert. Man kann auf Klageerhebung 'klagen', man kann den Weg der Privatklage wählen. Kostet aber etwas an echter Vorkasse.

Gerhard

Tilo Nachdenklich terzi „Ist der Ausdruck Betrüger im Internet eigentlich strafbar?“
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Ich denke es gibt da einen Anwalt in München, der macht ganz tolle Abmahnungen...

xafford terzi „Ist der Ausdruck Betrüger im Internet eigentlich strafbar?“
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Strafbar ja. Aber wie schon erwähnt, idR wird sowas meist entweder zivil- oder wettbewerbsrechtlich geregelt (je nach Beteiligten). Die Polizei hat meist besseres zu tun. Der normale Weg wäre eine Mail an den Webmaster mit Hinweis und Bitte um Löschung mit Hinweis auf Üble Nachrede / Verleumdung evtl. Geschäftsschädigung. Wird dem nicht Folge geleistet, dann eine Abmahnung evtl. Unterlassungserklärung. Wird dem auch nicht Folge geleistet, dann Antrag auf Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht.
Mein Rat wär trotzdem: Drüber stehen! (wie Du ja selbst schon andeutest)

Sovereign Sylvia terzi „Ist der Ausdruck Betrüger im Internet eigentlich strafbar?“
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Hi Folks,

grundsätzlich gilt: Zum Beleidigen gehören immer 2: Einer, der es tut, und einer, der es mit sich machen lässt.
Wer es NICHT mit sich machen lässt, lebt fröhlicher. Negative Emotionen blockieren das lösungsorientierte Denken, kosten unnötig Energie, sind kontraproduktiv und somit völlig überflüssig (das hat auch irgendwie was Kindhaftes bzw. Primitives an sich).
Wer es dagegen mit sich machen lässt, reagiert wie auf eine Fernbedienung, steht also unter der Kontrolle (Kontrolle meint hier im Sinne von Steuerung) eines Anderen und ist für die eigene Reaktion selbst schuld.
Nicht die Botschaft bzw. der Botschafter, sondern ICH allein entscheide, wieweit der Andere etwas mit mir machen kann (ich rede hier nicht von physischen oder ökonomischen, sondern rein verbalen und emotionalen Attacken).
Also @terzi: "Stay Triple C" (Cool, Calm & Collected).

HAND
Sylvia

Alibaba Sovereign Sylvia „Hi Folks, grundsätzlich gilt: Zum Beleidigen gehören immer 2: Einer, der es...“
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Puh - anstrengend ! Mein erster Gedanke nach dem Lesen war: Packer packen viel Output auf das Minimum !

Scherz beiseite, ich denke, bei Beleidigungen ist es wie bei Vielem im Leben. Kommt auf die Gelegenheit an, auf die Umstände, Personen, etc. etc. Was mich einmal überhaupt nicht kratzen würde, könnte mich ein anderes Mal komplett auf die Palme bringen; dafür bin ich Mensch. An terzis Stelle würde ich auch "erstmal drüber stehen". Wiederholt sichs, mich an den/die Forenbetreiber wenden und evtl rechtliche Schritte (wurde ja schon genau beantwortet, was und wie) in die Wege leiten - oder aber mich schämen. Wie schon gesagt, je nach Situation !
Grüsse
Alibaba