...der Hersteller hat sich ja schon von seiner Rücknahmepflicht "freigekauft", indem er bereits Elektroschrott-Entsorgungsgebühren an die EAR-Stiftung zahlen muss, sobald er hergestellte Ware in Verkehr bringt. Als Gegenleistung dafür nimmt er dann die Ware nicht selbst zurück, sondern überlässt dies den Recyclinghöfen und Händlern.
Was mir dagegen nicht 100% klar ist, wie es zu den "Doppel-Abrechnungen" kommt:
- der Hersteller hat als "Erst-in-Verkehr-Bringer" bereits seinen Obulus entrichtet, der Händler muss aber für jedes verkaufte Gerät noch einmal zahlen
- der Händler zahlt sowohl für verkaufte Geräte als auch für zurückgebrachte Altgeräte, also letztlich auch wieder doppelt.
Sinn ergibt das nur dann, wenn es sich bei den Altgeräten um Geräte handelt, die in Verkehr gebracht wurden, bevor es die E-Schrott-Verordnung gab. Für die wäre dann ja noch gar nichts gezahlt worden. Dann allerdings müsste das eine Übergangsregelung sein, denn irgendwann wird es solche Geräte ja gar nicht mehr geben.
CU
Olaf