Hi!
Ichd enke, dass kann man als Massstab nehmen: http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/doc/36297.php
Wenn ichd as richtig verstehe, hat sich mit "Rücknahme-Verordnung" eigentlich nichts für Privatmenschen eändert: sie sollen ihre Geräte weiterhin an (i.d.R. ) öffentlichen Sammelstallen abgeben. neu ist offenbar, dass "Profis" verpflichtet werden die Geräte an defineirte Sammelstellen zurückgehen zu lassen (und müssen sich vorher bei einer Stiftung www.stiftung-ear.de registrieren lassen um an einer Art Sammelpool teilzubnehmen).
Hat mich übrigends auch überrascht, ich dachte ursprünglich auch, dass man die Geräte nun da zurückgeben kann, wo man sie gekauft hat (ist aber halt für Privatmenschen weiterhin nicht si).
Bis dann
Andreas