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Kündigung beim Internet Provider Congster

Indronil Ghosh / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

in der chronologischen Reihenfolge, einen Kommentar möchte ich dazu nicht abgeben:
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eMail vom Sonntag den 03.09.2006, an die Adresse: info@congster.de

Sehr geehrter Damen und Herren,

Hiermit kündige ich meinen Internet Zugang, fristgemäss zum Ende der Vertragslaufzeit am 19.10.2006.


Bitte bestätigen Sie mri meine Kündigung in den nächsten Tagen.


Mit freundlichen Grüßen Indronil Ghosh
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Antwort von Congster am Montag den 04.09.2006 (mit Replay meiner Nachricht)

Sehr geehrter Herr Ghosh,

vielen Dank für Ihre eMail.

Wir bedauern sehr, dass Sie Ihren Vertrag mit congster kündigen möchten.

Die Kündigung Ihres congster-DSL-Tarifs können Sie schriftlich per Fax oder
per Post einreichen. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre congster-Kundennummer
anzugeben.

Per Fax an:

01805 / 248 555 (12 Ct./Min.)

Per Post an:

Congster GmbH
Postfach 100 305
D-64203 Darmstadt

Die Kündigungsfrist beträgt gemäß unserer AGB 30 Tage zum Ende des
Kalendermonats nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

Eine Entgegennahme der Kündigung in einer abweichenden Form ist laut unseren
AGB leider ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr congster-Team
www.congster.de

Nutzen Sie bei Anfragen bitte die folgenden Kontaktwege:

Email: info@congster.de
Fon: 0180 5 32 4444 (12 ct/min)
Fax: 0180 5 221 777 (12 ct/min)





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Von: Indronil Ghosh [mailto:indronil@gmx.net]
Gesendet: Sonntag, 3. September 2006 20:37
An: info@congster.de
Betreff: Kündigung für Kundennummer: 1061771424

Sehr geehrter Damen und Herren,

Hiermit kündige ich meinen Internet Zugang, fristgemäss zum Ende der
Vertragslaufzeit am 19.10.2006.


Bitte bestätigen Sie mri meine Kündigung in den nächsten Tagen.


Mit freundlichen Grüßen Indronil Ghosh


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*
This footnote confirms that this email message has been sweept by
MIMEsweeper for the presence of known computer viruses.
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Diese Fussnote bestaetigt, dass diese Email automatisch auf evtl.
vorhandene Viren von Mail-Sweeper (MSW) untersucht wurde.
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Meine Antwort vom 04.09.2006 (Mit Replay der bisherigen Nachrichten):

Hallo,
Vielen Dank für Ihre rasche Bearbeitung meines Anliegens.
Sehr bedauerlich finde ich ihr Geschäftsgebahren.. was im nachhinein doch zu
einer großen unzufriedenheit führt.
Ich kann online bei Ihnen Kunde werden und nur auf dem "offline Weg" meinen
online geschlossen Vertrag kündigen?
Der passus der schriftlichen Kündigung ist mir sehr wohl bekannt gewesen,
nur sind sie nicht eine Internet Provider?
In meinen Augen, ein Armutszeugnis was seines gleichen sucht.... und
sicherlich keine Empfehlung für Ihr Haus.

Nun ja ich werde ich die Konsequenzen ziehen und auch zukünftig überlegen ob
ich Produkte aus dem Haus
T-Com weiterhin nutzten möchte.

Mit nictht mehr sehr freundlichen Grüßen Indronil Ghosh







----- Original Message -----
From: "congster ServiceCenter"

jein... Indronil Ghosh
Olaf19 Indronil Ghosh „Hallo Olaf, Dieser Aspekt war mir neu, bzw. nicht bewusst. Nur verstehen kann...“
Optionen

> sobald ich die Bestätigung erhalten hab - ist die Kündigung doch wirksam, oder?

Ja, wenn du eine Bestätigung bekommst, dann auf jeden Fall. Aber genau das hat Congster ja nicht gemacht.

Sie haben dir im Gegenteil(!!) mitgeteilt, dass deine Kündigung formal nicht in Ordnung ist, sozusagen eine "Anti-Kündigungsbestätigung", und damit sind sie aufgrund der von dir akzeptierten AGB leider auf der sicheren Seite, da hat Kolti schon recht...

Zum gesunden Menschenverstand: Ich weiß gar nicht, ob ein Servicemitarbeiter da überhaupt irgendeinen Ermessensspielraum hat - sehr wahrscheinlich nicht. Sonst wäre der entsprechende Passus in den AGB hinfällig, d.h. man müsste dann konsequenterweise alle Kündigungen akzeptieren, die per Mail eingehen.

Zeitschriftenabos: Richtig, Verlage sehen das ziemlich locker. Hab früher für einen im telefonischen Kundenservice gearbeitet. Wir haben jede Menge Kündigungen - meistens von sog. "Probe-Abos" - telefonisch entgegengenommen und den Kunden - oft zu ihrem Erstaunen ("Muss ich da gar nicht irgendwas schriftlich machen??") - jeweils mitgeteilt, dass die Sache damit erledigt sei.

Tja, ansonsten - wie heißt es so schön in der Arcor-Werbung: "Nicht ärgern - ändern!!" ;-))

CU
Olaf

P.S. jepp, beides angekommen, zur Kenntnis genommen und verarbeitet ;-) Hab nur noch nicht zurückgemailt, weil ich ein paar Sachen vorab am Telefon klären wollte, habe dich gestern Abend aber nicht mehr erreicht. Heute abend mehr.

AGBs vorher lesen Olaf19