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Kündigung beim Internet Provider Congster

Indronil Ghosh / 12 Antworten / Baumansicht Nickles

in der chronologischen Reihenfolge, einen Kommentar möchte ich dazu nicht abgeben:
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eMail vom Sonntag den 03.09.2006, an die Adresse: info@congster.de

Sehr geehrter Damen und Herren,

Hiermit kündige ich meinen Internet Zugang, fristgemäss zum Ende der Vertragslaufzeit am 19.10.2006.


Bitte bestätigen Sie mri meine Kündigung in den nächsten Tagen.


Mit freundlichen Grüßen Indronil Ghosh
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Antwort von Congster am Montag den 04.09.2006 (mit Replay meiner Nachricht)

Sehr geehrter Herr Ghosh,

vielen Dank für Ihre eMail.

Wir bedauern sehr, dass Sie Ihren Vertrag mit congster kündigen möchten.

Die Kündigung Ihres congster-DSL-Tarifs können Sie schriftlich per Fax oder
per Post einreichen. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre congster-Kundennummer
anzugeben.

Per Fax an:

01805 / 248 555 (12 Ct./Min.)

Per Post an:

Congster GmbH
Postfach 100 305
D-64203 Darmstadt

Die Kündigungsfrist beträgt gemäß unserer AGB 30 Tage zum Ende des
Kalendermonats nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

Eine Entgegennahme der Kündigung in einer abweichenden Form ist laut unseren
AGB leider ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr congster-Team
www.congster.de

Nutzen Sie bei Anfragen bitte die folgenden Kontaktwege:

Email: info@congster.de
Fon: 0180 5 32 4444 (12 ct/min)
Fax: 0180 5 221 777 (12 ct/min)





________________________________________
Von: Indronil Ghosh [mailto:indronil@gmx.net]
Gesendet: Sonntag, 3. September 2006 20:37
An: info@congster.de
Betreff: Kündigung für Kundennummer: 1061771424

Sehr geehrter Damen und Herren,

Hiermit kündige ich meinen Internet Zugang, fristgemäss zum Ende der
Vertragslaufzeit am 19.10.2006.


Bitte bestätigen Sie mri meine Kündigung in den nächsten Tagen.


Mit freundlichen Grüßen Indronil Ghosh


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*
This footnote confirms that this email message has been sweept by
MIMEsweeper for the presence of known computer viruses.
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*
Diese Fussnote bestaetigt, dass diese Email automatisch auf evtl.
vorhandene Viren von Mail-Sweeper (MSW) untersucht wurde.
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Meine Antwort vom 04.09.2006 (Mit Replay der bisherigen Nachrichten):

Hallo,
Vielen Dank für Ihre rasche Bearbeitung meines Anliegens.
Sehr bedauerlich finde ich ihr Geschäftsgebahren.. was im nachhinein doch zu
einer großen unzufriedenheit führt.
Ich kann online bei Ihnen Kunde werden und nur auf dem "offline Weg" meinen
online geschlossen Vertrag kündigen?
Der passus der schriftlichen Kündigung ist mir sehr wohl bekannt gewesen,
nur sind sie nicht eine Internet Provider?
In meinen Augen, ein Armutszeugnis was seines gleichen sucht.... und
sicherlich keine Empfehlung für Ihr Haus.

Nun ja ich werde ich die Konsequenzen ziehen und auch zukünftig überlegen ob
ich Produkte aus dem Haus
T-Com weiterhin nutzten möchte.

Mit nictht mehr sehr freundlichen Grüßen Indronil Ghosh







----- Original Message -----
From: "congster ServiceCenter"

Pumbo Indronil Ghosh „Kündigung beim Internet Provider Congster“
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email ist nicht unbedingt hier in D gerichtsverwertbar, Fax und Brief hingegen schon. Das ist der Grund. Ich sehe da kein Problem drin und ist mir sogar lieber, da ich mit dem Übertragungsbeleg die rechtskräftige Zustellung beim Fax ganz exakt belegen kann.

Indronil Ghosh Pumbo „email ist nicht unbedingt hier in D gerichtsverwertbar, Fax und Brief hingegen...“
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Hallo Pumbo,
Die Ironie an der ganzen Sache ist ja die das ich bei denen online Kunde werden kann und sofort meine Zugangsdaten erhalte. Ohne jeglichen quatsch per Post/ PostIdent Verfahren.
Aber das online geschlossene Vertragsverhältnis kann nicht wieder online aufgelöst werden?
Grundsätzlich stimme ich Dir schon zu, aber selbst Versicherungen und Co. kündige ich per eMail. Einfach um eine bestätigung bitten und damit hat man auch die Bestätigung in der Hand.
Richtig ist das es nach wie vor keine wasserdichte rechtliche Anerkennung von eMails gibt- ohne elektronische Signatur. Nur kann man ja die Kündigung nochmal per Telefax senden, wenn innerhalb von z.B. 14 Tagen keine Reaktion kommt. In 2 verschiedenen Prozessen die ich ich gegen säumige Schuldner geführt habe, war die Beweiskarft der eMail auch nie in Frage gestellt worden.

Gruß Indronil Ghosh

Kolti Pumbo „email ist nicht unbedingt hier in D gerichtsverwertbar, Fax und Brief hingegen...“
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deshalb eine oberflächliche Meinung.

Sicher kannst Du da online Kunde werden. Das beinhaltet aber die Anerkennung deren AGB.
Solltest Du als Geschäftsmann wissen.
In den AGB steht auch genau in welcher Form und in welcher Frist eine Kündigung zu erfolgen hat.

Wenn Du das so nicht willst, ist es Dein Problem.
Wäre ich Mitarbeiter bei Congster, dann hätte ich deine email gar nicht bekommen und Dir noch ein Jahr Mitgliedschaft aufgebrummt.

Sicherlich leben wir in einem Bananenstaat, aber AGB haben wir.

Indronil Ghosh Kolti „Hab es nur in Stichworten gelesen“
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Nur wollte ich es einfach mal frech ausprobieren was den passiert wenn man per eMail kündigen möchte. AGB hin oder her, es gibt immer noch den Faktor "gesunder Menschenverstand"- oder?

Gruß Indronil

Kolti Indronil Ghosh „Die AGB sind mir schon bekannt gewesen-“
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Indronil, aber nicht bei Rechtsgeschäften.

Indronil Ghosh Nachtrag zu: „Kündigung beim Internet Provider Congster“
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Der Vollständikeit halber, die Bestätigung von Congster nachdem ich die 2. eMail als Fax gesendet habe. Soll ich auf eine Bestätigung per Fax bestehen? :)
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Sehr geehrte(r) Herr Ghosh,

leider haben Sie sich dazu entschlossen, Ihre congster-Mitgliedschaft zu kündigen.
Ihr Kündigungsschreiben hat uns am 04.09.2006 erreicht.

Sie können Ihren congster-Zugang letztmalig am 31.10.2006 nutzen. Ihr persönlicher Bereich unter
www.mycongster.de steht Ihnen danach noch 80 Tage zur Verfügung, um z.B. Ihre Rechnungen einzusehen.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute. Falls Sie mit Ihrem Internetprovider nicht zufrieden sind - wir sind gerne für Sie da!


Mit freundlichen Grüßen


Ihr congster-Team
www.congster.de


Nutzen Sie bei Anfragen bitte die folgenden Kontaktwege:

eMail: rechnung@congster.de
fon: 0180 5 223 888 (12 ct/min)
fax: 0180 5 248 555 (12 ct/min)


Grundlage des Vertragsverhältnisses für den DSL Tarif sind die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von congster sowie die für den Tarif geltende
Leistungsbeschreibung/Preisliste. Für den DSL Anschluss sowie den
Hardwareverkauf gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die
Leistungsbeschreibungen und Preislisten für T-DSL von T-Com. Diese Dokumente können Sie
unter www.congster.de einsehen. Die Hinweise zum Widerrufsrecht und zum
Datenschutz können Sie ebenfalls unter www.congster.de einsehen.

Olaf19 Indronil Ghosh „Kündigung beim Internet Provider Congster“
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Hi Indronil,

> Ich kann online bei Ihnen Kunde werden und nur auf dem "offline Weg" meinen online geschlossen Vertrag kündigen?

paradoxerweise ja - eben aus dem Grund, den Pumbo genannt hat. Kunde werden und Vertrag kündigen sind juristisch zwei ganz verschiedene paar Schuhe, das geht schon damit los, dass ein Vertragsabschluss auf einer zweiseitigen übereinstimmenden Willenserklärung beruht, eine Kündigung dagegen ist immer nur eine einseitige Willenserklärung. Insofern ist das Argument der Gerichtsverwertbarkeit bei einer Kündigung schwerwiegender.

Naja, und dann kommt aus Sicht von Congster natürlich noch ein psychologisches Moment hinzu: Man hat ja ein großes Interesse daran, Neukunden zu gewinnen, also macht man es ihnen so einfach und unbürokratisch wie nur irgend möglich. Bei Kündigungen ist die Interessenlage genau umgekehrt...

CU
Olaf

Indronil Ghosh Olaf19 „Hi Indronil, Ich kann online bei Ihnen Kunde werden und nur auf dem offline Weg...“
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Hallo Olaf,

Dieser Aspekt war mir neu, bzw. nicht bewusst. Nur verstehen kann ich es immer noch nicht- denn wie bereits gesagt, sobald ich die Bestätigung erhalten hab- ist die Kündigung doch wirksam, oder?
Zumindest Versicherungen habe ich auf disem Weg erfolgreich gekündigt. Ebenso Abos von Zeitungen und Zeitschriften.

Der letzte Absatz in Deinem Posting hat mir schon ein kleines schmunzeln ins Gesicht gezaubert- den das waren exakt meine Gedankengänge- nur in meinem Fall eine eher Kontraproduktive Handlungsweise. Ich denke das in Zeiten wo Kunden immer besser aufgeklärt sind, auch andere Kunden sich an dieser Geschäftspraxis stören.
Für mich stehet fest je nachdem wie oder ob Congster reagieren wird, nochmal werdeich wohl nicht Kunde bei denen...

Gruß Indronil

PS: Hast Du meine beiden Nachrichtn erhaten, gestren? eMail und Signalton? Meld Dich doch bitte nacher nochmal kurzfristig per Telefon. Bin ab 20.30 Uhr wieder Zuhause.

Olaf19 Indronil Ghosh „Hallo Olaf, Dieser Aspekt war mir neu, bzw. nicht bewusst. Nur verstehen kann...“
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> sobald ich die Bestätigung erhalten hab - ist die Kündigung doch wirksam, oder?

Ja, wenn du eine Bestätigung bekommst, dann auf jeden Fall. Aber genau das hat Congster ja nicht gemacht.

Sie haben dir im Gegenteil(!!) mitgeteilt, dass deine Kündigung formal nicht in Ordnung ist, sozusagen eine "Anti-Kündigungsbestätigung", und damit sind sie aufgrund der von dir akzeptierten AGB leider auf der sicheren Seite, da hat Kolti schon recht...

Zum gesunden Menschenverstand: Ich weiß gar nicht, ob ein Servicemitarbeiter da überhaupt irgendeinen Ermessensspielraum hat - sehr wahrscheinlich nicht. Sonst wäre der entsprechende Passus in den AGB hinfällig, d.h. man müsste dann konsequenterweise alle Kündigungen akzeptieren, die per Mail eingehen.

Zeitschriftenabos: Richtig, Verlage sehen das ziemlich locker. Hab früher für einen im telefonischen Kundenservice gearbeitet. Wir haben jede Menge Kündigungen - meistens von sog. "Probe-Abos" - telefonisch entgegengenommen und den Kunden - oft zu ihrem Erstaunen ("Muss ich da gar nicht irgendwas schriftlich machen??") - jeweils mitgeteilt, dass die Sache damit erledigt sei.

Tja, ansonsten - wie heißt es so schön in der Arcor-Werbung: "Nicht ärgern - ändern!!" ;-))

CU
Olaf

P.S. jepp, beides angekommen, zur Kenntnis genommen und verarbeitet ;-) Hab nur noch nicht zurückgemailt, weil ich ein paar Sachen vorab am Telefon klären wollte, habe dich gestern Abend aber nicht mehr erreicht. Heute abend mehr.

REPI Indronil Ghosh „Kündigung beim Internet Provider Congster“
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Hallo Indronil ,

in den AGB's von congster steht explizit drinn, wie zu kündigen ist, nämlich per Fax oder Brief.
Das sollte man vorher lesen. Sicher ist das nicht so bequem wie per Mail, aber es ist nun mal Vertragsgegenstand.
Die Handlungsweise von congster, Dich nach einer Kündigung per Mail, daraufhin zu weisen, war also durchaus korrekt.

Bin nämlich auch da, und habe mir vor Vertragsabschluss über einen möglichen Kündigungsweg kundig gemacht !

Gruß

repi

Olaf19 REPI „Kündigung beim Internet Provider Congster“
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> Das sollte man vorher lesen. Sicher ist das nicht so bequem wie per Mail, aber es ist nun mal Vertragsgegenstand.

Hi repi - also da muss ich mich schützend vor meinen Freund Indronil stellen!! *LOL*...

Im Ernst: Ich bin auch ein ziemlicher Kostverächter in Sachen AGBs, ich lese mir auch nicht immer alles ganz durch, schon gar nicht am Bildschirm... mein Eindruck ist, die werden absichtlich verklausuliert und umständlich abgefasst und mit Juristen-Chinesisch gespickt, damit der Leser mittendrin frustriert aufgibt, sei es weil er keine Lust mehr hat, die Aufmerksamkeit erlahmt oder er intellektuell schlicht überfordert ist...

Na schön - die wichtigsten Knackpunkte wie Vertragslaufzeit, Kosten und Kündigung inkl. Fristen und ggfs. automatische Verlängerung sollten einem schon klar sein, und mit der Zeit bekommt man auch einen Blick dafür, wie man die schnell findet. Aber wenn man sich alle Einzelheiten durchlesen wollte, wäre man einen ganzen Abend beschäftigt...

Übrigens, für wayne's interessiert: die AGBs von Congster kann man sich hier als PDF Datei herunterladen - immerhin dreieinhalb Seiten, dicht bedruckt...

CU
Olaf

GarfTermy Indronil Ghosh „Kündigung beim Internet Provider Congster“
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"...AGB hin oder her, es gibt immer noch den Faktor "gesunder Menschenverstand"- oder? ..."

rechtliche betrachtung:

1. du hast einen vertrag mit congster geschlossen
2. du hast die agb anerkannt - ohne diese anerkennung währe der vertrag nicht zustandegekommen
3. in den agb ist schriftlich - post und fax vereinbart
4. du hälst dich nicht daran
5. du wirst höflich dran erinnert
6. du hälst dich nicht dran
7. du wirst höflich dran erinnert
8.
9.
???

wie lange soll das so weitergehen - und gesunder menschenverstand währe doch nun, nicht mit der email durch die wand zu wollen, sondern endlich ein fax/brief zu schicken - oder?

stell dir das mal ander vor:

du verkaufst nur gegen bargeld... zumindest nehmen wir das mal an. in den nächsten 10 tagen kommt immer jemand, der etwas per kreditkarte kaufen will. kreditkartenterminal? für einen kunden? obwohl der chef NUR bargeld sehen will?

wie würdest du dich fühlen?

denk mal drüber nach.


...was aber nichts über die servicewüste D sagen soll - denn dieser fakt ist bekannt.

;-)