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Nach mehrmaliger Reparatur vom Kauf zurücktreten?

TimmintoR 2°°4 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,
meine DSLR (Olympus E-1) macht seit einiger Zeit Schwierigkeiten, sodass ich sie zur Reperatur an Olympus schicken musste. Nach dem Austausch der Elektronik funktionierte die Kamera kurz, dann traten noch mehr Fehler als beim ersten Mal auf. Nachdem ich die Kamera ein zweites Mal eingeschickt habe, und angeblich keine Fehler gefunden werden konnte, werde ich sie am Montag wohl ein drittes Mal wegschicken müssen.
Jetzt meine Frage: Wie lange muss ich das noch mitmachen? Gibt es nicht die Möglichkeit nach dreimaliger, nichtgeglückter Reparatur von Kauf zurückzutreten?
Gekauf wurde die Kamera allerdings schon vor 18 Monaten.

Danke für eure Hilfe

Gruß

Timmintor 2°°4

Crusty_der_Clown TimmintoR 2°°4 „Nach mehrmaliger Reparatur vom Kauf zurücktreten?“
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Tja,

ein klitzekleines Problem sehe ich da als interessierter Laie: Hast du die Probleme jedes mal beim Verkäufer der Kamera reklamiert und hat dieser dich gebeten oder aufgefordert, die Kamera direkt zum Hersteller zu schicken?

Wenn nämlich nicht und du hast die Kamera immer direkt - ohne Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen zu haben - eingeschickt, gibt es nämlich da schon ein kleines Problem. Der Verkäufer hat das Recht auf in der Regel zweimalige Nachbesserungsversuche. Bereits erfolgte Nachbesserungsversuche durch den Hersteller muß er sich dabei nicht anrechnen lassen, IHM als VERKÄUFER steht dieses Recht zu. Anders sieht es aus, wenn dich der Händler halt selbst dazu aufgefordert hat, die Kamera direkt einzusenden. Dies kann indirekt auch z. B. durch Nennung von Supportadressen auf seiner Hompage geschehen.

Der Verkäufer könnte natürlich nun, nach Ablauf der ersten 6 Monate nach dem Kauf, erstmal ein Gutachten von dir darüber verlangen, daß der Fehler von Anfang an bestand. Nach Ablauf eben dieser 6 Monate mußt du im Streitfall eben dieses nachweisen, in den ersten 6 Monaten muß dies der Verkäufer.

So jedenfalls habe ich es in diversen c't-Berichten und Kommentaren zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (was für ein Begriff) gelesen. Du weißt, dies ist keine Rechtsberatung, da ich kein Anwalt bin, bla bla bla und so weiter.

Wahrscheinlich wäre es besser, sofern die Kamera noch über eine Herstellergarantie verfügt, bei diesem ordentlich Druck zu machen und notgedrungen einen weiteren Reparaturversuch hinzunehmen.

Allerdings möchte ich in diesem Zusammenhang auch nicht verschweigen, daß ich in ähnlicher Situation (bei mir ging es um einen Digitalreceiver) nach Schilderung der Lage beim Media-Markt, bei dem ich diesen gekauft habe, das Gerät gegen Kaufpreiserstattung (in Form eines Einkaufsgutscheins) zurückzugeben. Ein Versuch kann also nicht schaden, aber ein wenig Kulanz des Verkäufers wirst du wohl benötigen.

Gruß
Jürgen