Hallo zusammen!
Nach den schlechten Nachrichten von gestern - Stichwort Forenbetreiberhaftung, die Hamburger Justiz hat sich mal wieder selbst übertroffen :-(( - heute nun ein kleiner Lichtblick, der in eine ähnliche Rubrik fällt: das noch aus der Nazi-Zeit(!!) stammende Rechtsberatungsgesetz soll endlich, endlich gelockert werden.
Artikel bei Valuenet
Artikel aus der Berliner Zeitung
Artikel aus dem Wiesbadener Kurier
Für Foren wie nickles.de könnte das eine potenzielle Angriffsfläche weniger für die Abmahner bedeuten. Und die User müssten sich nicht mehr genötigt sehen, speziell auf Brettern wie "Contra Nepp", jeden ihrer Beiträge, in dem ein, zwei §§ aus dem BGB etc. zitiert werden, mit artig-betulichen, vorauseilend-gehorsamen Hinweisen wie "Dies ist aber keine Rechtsberatung!" zu garnieren...
...hofft
Olaf
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
> Deshalb müssen alle Personen und Organisationen, die außerhalb des Familien- und Freundeskreises unentgeltlichen Rechtsrat anbieten,
Für mich ist eher die Frage, ab wann ein Beitrag in einem Forum als "Rechtsrat" eingestuft wird. Wenn jemand auf Contra Nepp ein Problem mit einem Händler zu einem Gewährleistungsfall postet und uns fragt, was wir an seiner Stelle tun würden, müsste es eigentlich legitim sein, auf die Frage zu antworten. Nur bleibt es dann häufig nicht aus, dass jemand sagt, "das und das ist dein gutes Recht, das steht auch so im BGB, lies mal § 4711". Da stellt sich die Frage, ob Nickles deswegen nicht abgemahnt werden könnte.
Ich fände das nicht in Ordnung. Schließlich ist ein Hinweis auf einen Paragrafen ja nur eine Art "Quellenangabe", lesen muss der User schon selber. Das BGB ist in jeder gut sortierten Buchhandlung erhältlich, es ist daher ein Stück Informationsfreiheit, darauf zu verweisen und daraus zu zitieren, ohne dass dem Forenbetreiber daraus Scherereien entstehen.
CU
Olaf