Hallo zusammen!
Nach den schlechten Nachrichten von gestern - Stichwort Forenbetreiberhaftung, die Hamburger Justiz hat sich mal wieder selbst übertroffen :-(( - heute nun ein kleiner Lichtblick, der in eine ähnliche Rubrik fällt: das noch aus der Nazi-Zeit(!!) stammende Rechtsberatungsgesetz soll endlich, endlich gelockert werden.
Artikel bei Valuenet
Artikel aus der Berliner Zeitung
Artikel aus dem Wiesbadener Kurier
Für Foren wie nickles.de könnte das eine potenzielle Angriffsfläche weniger für die Abmahner bedeuten. Und die User müssten sich nicht mehr genötigt sehen, speziell auf Brettern wie "Contra Nepp", jeden ihrer Beiträge, in dem ein, zwei §§ aus dem BGB etc. zitiert werden, mit artig-betulichen, vorauseilend-gehorsamen Hinweisen wie "Dies ist aber keine Rechtsberatung!" zu garnieren...
...hofft
Olaf
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
Für Foren dürfte das wohl wenig Auswirkungen haben.
Auch bei der altruistischen Rechtsberatung müssen aber Mindeststandards gelten, die die Beratenen vor unqualifiziertem Rat schützen. Deshalb müssen alle Personen und Organisationen, die außerhalb des Familien- und Freundeskreises unentgeltlichen Rechtsrat anbieten, entweder selbst Volljuristen sein oder eine qualifizierte juristische Anleitung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherstellen
Und das ein Gesetz aus der Nazi-Zeit stammt ist nun wirklich nicht selten. Muss aber nichts bedeuten, wenn es danach schon zigfach geändert wurde (zuletzt 2002, wenn ich mich nicht irre). Ein Zitat aus jurawiki ist da bezeichnend
Zwar ist das Rechtsberatungsgesetz ursprünglich 1935 erlassen worden, aber der seinerzeit nationalsozialistische Inhalt ist schon alsbald nach Ende des zweiten Weltkrieges durch Gesetzesänderungen aus dem Gesetz entfernt worden. Übriggeblieben sind allein die Regelungen, die in einer für eine Demokratie angemessenen Weise dem Verbraucherschutz und der Aufrechterhaltung einer geordneten Rechtspflege dienen. Es stört ja auch niemanden, daß das BGB im Kaiserreich erstmals in Kraft getreten ist, das Strafgesetzbuch sogar 1871.
Vielmehr gilt: Das alte Recht ist das gute Recht, denn es hat sich bewährt.