Bei Revolvertechnik wir es sich um eine Lasereinheit handeln (ich habe mir bisher die Daten dieses Gerätes wirklich noch nicht angesehen, daher wußte ich das bisher nicht). Bei OKI z. B. wäre das vergleichbare Gerät mit 4 Trommeln und 4 LED-Zeilen (OKI baut ja LED-Drucker, keine Laserdrucker). HP / Canon dagegen auch mit der Revolvertechnik. Daher haben diese auch gegenüber OKI den doch deutlichen Geschwindigkeitsnachteil. Dafür hat OKI wieder keine Stand-alone-Faxmöglichkeit - auch ziemlich unschön.
Diesen Geräten merkt man an, daß es sich jeweils um die erste Generation handelt. Zwar nicht, was das Druckwerk betrifft und bei deinem Gerät das Problem ist, aber ingesamt gibt es noch ein paar Ungereimtheiten. Als Verkäufer bin ich jedenfalls froh, wenn die zweite Generation auf den Markt kommt, dann weiß man auch, wie es mit der Kompatibilität zu Vista aussieht (kann bei den GDI-Kisten ja kein Mensch sagen, ob Vista von Anfang an unterstützt wird bzw. ob Vista überhaupt unterstützt werden wird).
Du solltest auf jeden Fall bei deinem Verkäufer reklamieren, nicht Epson direkt beauftragen. Wenn du vielleicht wegen technischer Mängel von deinem Recht auf Wandlung des Kaufvertrages Gebrauch machen möchtest, hat der Verkäufer zunächst das Recht auf Nachbesserung (2 bis 3 Nachbesserungsversuche, die Rechtssprechung ist da teilweise etwas widersprüchlich). Ihm SELBST muß aber das Recht auf Nachbesserung gewährt werden, Reparaturversuche durch den Hersteller muß er sich nicht anrechnen lassen, es sei denn, er hat dich selbst (nachweisbar) dazu aufgefordert oder gebeten, diesen direkt zu beauftragen (z. B. durch Hinweise auf seiner Webseite etc.). Bei einem Vor-Ort-Kauf möglichst schriftlich geben lassen, daß man sich selbst an den Hersteller wenden soll. Zumindest in den ersten 6 Monaten nach Kauf sollte bis auf wenige Ausnahmen immer zunächst der Verkäufer der erste Ansprechpartner im Gewährleistungsfall sein.
Ich hatte ja bereits geschrieben, unsere Kunden würden uns jeden Tag solange auf die Füße treten, bis das Problem irgendwie vertretbar gelöst ist. Wenn unsere Kunden das können und machen, dann wüßte ich nicht, warum dir dieses Recht nicht zustehen sollte. Und immer im Hinterkopf behalten: Es kommt NICHT auf die Spezifikationen an, die Epson für relevant hält, sondern was der Durchschnitt vergleichbarer Hersteller bei vergleichbaren Geräten zu leisten vermag. Ein Oberklassewagen (BMW, Mercedes, was auch immer) darf halt keine Tür haben, die wie beim Lada Nova klappert und Spiel hat, bei einem low-cost-Auto wie diesem seltsamen Dacia Logan werden Gerichte da andere Maßstäbe ansetzen.
Jürgen