Es ging um ein Symbol, und ein Symbol ist erst mal nur ein Symbol.
Richtig, und darum schrieb ich ja auch:
"Nicht das symbol selbst ist das problem,"
Entscheidend ist aber die Geisteshaltung, die dahinter steht.
Wieder richtig, und darum schrieb ich weiter:
"sondern die damit verbundenen hintergründe/-gedanken bei einer zurschaustellung."
Aber das hat noch nicht mal das Amtsgericht Tübingen begriffen, als es einen Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB einstufte.
Peinlich und dumm genug (vor allem die begründung), aber wurde das nicht wieder revidiert (
http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,407112,00.html)?
mr.escape