...also Sohnemann auf der Autobahn bei 80-er Strecke 2 x im Abstand von 5 km geblitzt, er bekam nach mehreren fragebögen hin und her (Auto ist auf Frau zugelassen) dann Bußgeld 40 Euro + 1 Punkt, diese Geschichte kann ich nicht nachvollziehen, er war einmal 14, einmal 17 drüber, also wie kommen die auf diese "Strafe"?
Nee, pädagogisch finde ich das schon sinnvoll, dass er löhnt, nur wiso der Punkt?
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Nach dem Bußgeldkatalog sieht's folgendermaßen aus:
Verstoß 1:
Überschreitungsbereich 11 km/h bis 15 km/h,
Geldbuße: 20 EUR
Verstoß 2:
Überschreitungsbereich 16 km/h bis 20 km/h
Geldbuße: 30 EUR
Für den zusätzlichen Punkt kann nur ein Grund ausschlaggebend sein: Beharrlichkeit.
"Beharrlichkeit" (oder mangelnde Rechtstreue) liegt vor, wenn zwischen mehreren Tatbeständen ein "innerer Zusammenhang" und "zeitliche Nähe" existiert. Wenn also jemand nicht versehentlich, sondern vorsätzlich zu schnell fährt. Bei zwei Messungen im Abstand von 5 km ist dies gegeben.
Wegen beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung kann übrigens auch ein Fahrverbot gerechtfertigt sein, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 BKat 2002 (also "2 x mindestens 26 km/h zu schnell") nicht vorliegen, OLG Düsseldorf NZV 94 239, vorausgesetzt, der beharrliche Pflichtverstoß ist von ähnlich starkem Gewicht, Oberstes Bayerisches Landesgericht DAR 95 410, 98 448, OLG Düsseldorf DAR 99 324.