Nach dem Bußgeldkatalog sieht's folgendermaßen aus:
Verstoß 1:
Überschreitungsbereich 11 km/h bis 15 km/h,
Geldbuße: 20 EUR
Verstoß 2:
Überschreitungsbereich 16 km/h bis 20 km/h
Geldbuße: 30 EUR
Für den zusätzlichen Punkt kann nur ein Grund ausschlaggebend sein: Beharrlichkeit.
"Beharrlichkeit" (oder mangelnde Rechtstreue) liegt vor, wenn zwischen mehreren Tatbeständen ein "innerer Zusammenhang" und "zeitliche Nähe" existiert. Wenn also jemand nicht versehentlich, sondern vorsätzlich zu schnell fährt. Bei zwei Messungen im Abstand von 5 km ist dies gegeben.
Wegen beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung kann übrigens auch ein Fahrverbot gerechtfertigt sein, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 BKat 2002 (also "2 x mindestens 26 km/h zu schnell") nicht vorliegen, OLG Düsseldorf NZV 94 239, vorausgesetzt, der beharrliche Pflichtverstoß ist von ähnlich starkem Gewicht, Oberstes Bayerisches Landesgericht DAR 95 410, 98 448, OLG Düsseldorf DAR 99 324.