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GEZ ärgert mich permanent...Inkasso...berechtigt?!?

soulseeker93 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

hey leute!

schreib zum ersten mal beim contra nepp board weil ich mal eure hilfe oder tip für mein anliegen brauch.


also, war bis letztes jahr noch student, mit wohnung alleine bla bla.
hab ein TV gehabt, kein autoradio und auch kein hausradio und auch nichts davon vorerst angemeldet gehabt, weil se nach ihren eigenen AGB auf der GEZ seite mich damit NICHT belangen dürften!

aber wie es kommen sollte kam es dann.

dauernd mich mit so einem anmeldewisch genervt und irgendwann mal nachdem ich den fernseher hatte beschlossen mich mal nachzahlen zu lassen!

kalkulationpunkt so 2 jahre nehme ich an weils den wohl nicht besser einfiel.

ich also schön 206€ infolge auch von inkasso zahlen dürfen!!!...ansonsten 180€.

miese penner!
nun gut, damit konnt ich dann noch leben weils mit TV eh wieder vorbei ist und die abmeldung dann doch mal geklappt hat und ich dachte die seh ich nicht wieder!

weit gefehlt, denn schon flattert die nächste rechnung ins haus, weil wohl ein ganz gewiefter bei denen dachte mir auch noch mal radiogebühren aufbrummen zu können und se wohl denken, der zahlt bestimmt auch gerne das...aber da hab ich grad kein bock drauf!
dennauch hier wollen se erstmal 105€ sehen!
am besten avanti und drohen schon wieder mit inkasso!

häh?
was solln das jetzt!

hab doch gar kein RADIO angemeldet, WEIL ich einfach gar keins hab!

muss ich nun doch latzen oder wie soll ich damit umgehen!

meine semsterbescheinigungen habe ich alle mal gesammelt und wollte dann doch mal aus trotz zu meinem anwalt der Familie dackeln und mal schön zurücksschießen, denn für mehr als 1,5 jahre habe ich zunächst erstmal unberechtigt TV-gebühren abdrücken müssen.


klar wissen die nicht, dass ich allein wohn, student zu der zeit war etc.

Aber was issn das für ne logik, nur weil ich ne wohnung länger hab, daraus zu schließen auch in der zeit den TV schon besessen zu haben?!

und dann noch mehr als ein jahr radio abkassieren zu wollen?

gehts noch?


vielen dank für einen Rat euerseits!!!


mfg

alles klar! Anonym
Borlander Anonym „alles klar!“
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Das was Du meinst ist ein Mahnbescheid, und müsste dann auch als offizielles Schriftstück vom Amtsgericht zugestellt werrden. AFAIR hat man 2 Wochen Wiederspruchsfrist, sonst erhält der Antragsteller einen vollstreckbaren Titel. Sowas wird dann natürlich auch offiziell zugestellt, Inkasso-Büros können sowas nicht selbst auststelleu und versenden...

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