hey leute!
schreib zum ersten mal beim contra nepp board weil ich mal eure hilfe oder tip für mein anliegen brauch.
also, war bis letztes jahr noch student, mit wohnung alleine bla bla.
hab ein TV gehabt, kein autoradio und auch kein hausradio und auch nichts davon vorerst angemeldet gehabt, weil se nach ihren eigenen AGB auf der GEZ seite mich damit NICHT belangen dürften!
aber wie es kommen sollte kam es dann.
dauernd mich mit so einem anmeldewisch genervt und irgendwann mal nachdem ich den fernseher hatte beschlossen mich mal nachzahlen zu lassen!
kalkulationpunkt so 2 jahre nehme ich an weils den wohl nicht besser einfiel.
ich also schön 206€ infolge auch von inkasso zahlen dürfen!!!...ansonsten 180€.
miese penner!
nun gut, damit konnt ich dann noch leben weils mit TV eh wieder vorbei ist und die abmeldung dann doch mal geklappt hat und ich dachte die seh ich nicht wieder!
weit gefehlt, denn schon flattert die nächste rechnung ins haus, weil wohl ein ganz gewiefter bei denen dachte mir auch noch mal radiogebühren aufbrummen zu können und se wohl denken, der zahlt bestimmt auch gerne das...aber da hab ich grad kein bock drauf!
dennauch hier wollen se erstmal 105€ sehen!
am besten avanti und drohen schon wieder mit inkasso!
häh?
was solln das jetzt!
hab doch gar kein RADIO angemeldet, WEIL ich einfach gar keins hab!
muss ich nun doch latzen oder wie soll ich damit umgehen!
meine semsterbescheinigungen habe ich alle mal gesammelt und wollte dann doch mal aus trotz zu meinem anwalt der Familie dackeln und mal schön zurücksschießen, denn für mehr als 1,5 jahre habe ich zunächst erstmal unberechtigt TV-gebühren abdrücken müssen.
klar wissen die nicht, dass ich allein wohn, student zu der zeit war etc.
Aber was issn das für ne logik, nur weil ich ne wohnung länger hab, daraus zu schließen auch in der zeit den TV schon besessen zu haben?!
und dann noch mehr als ein jahr radio abkassieren zu wollen?
gehts noch?
vielen dank für einen Rat euerseits!!!
mfg
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi,
ich kann Deine halben Sätze kaum verstehen. Allerdings habe ich auch wenig Lust zu entziffern, was Du möchtest, weil ich finde, dass der Threadstarter es den Lesern möglichst leicht machen sollte. Vielleicht versteht Dich ein anderer besser oder Du bemühst Dich nochmal ...
Wenn Du kein Radio angemeldet hast, musst Du natürlich keine Gebühr bezahlen. Es ist völlig egal, wer das Geld haben möchte, ob Inkassobüro oder GEZ selber. Inkasso bedeutet doch nur, dass die GEZ ihre angeblichen Forderungen für weniger Geld an die Inkassofirma verkauft hat.
Soweit ich weiß, benötigt man zur Befreiung von der Gebühr nicht die Semesterbescheinigungen, da die nichts über die finanzielle Situation aussagen. Eine Befreiung erhalten Bedürftige! Deswegen muss man der GEZ die BAFÖG-Bescheinigungen vorlegen (, falls die nicht in den letzten Semestern wieder etwas daran geändert haben sollten.)
Es hat auch nichts damit zu tun, ob Du eine eigene Wohnung hast oder bei Deinen Eltern oder zur Miete wohnst.
Wird ein Fernseher zum Empfang bereitgestellt, dann muss die Gebühr bezahlt werden. Darin enthalten ist der Radioempfang.
Steht ein Radio in Deiner Wohnung oder in Deinem Auto, musst Du dafür bezahlen, was deutlich weniger ist.
Wenn Du etwas verheimlicht hast und dabei erwischt wurdest, dann wird geschätzt, ab wann Du wohl gelogen haben könntest. Da wird oft der Einzug in die Wohnung angenommen, bzw. ab wann der Fernseh- bzw. Radioempfang für Dich möglich wurde.
Worüber Du Dich so aufregst, wenn Du die hinters Licht geführt hast und die Dich erwischt haben, verstehe ich nicht. Du hast Deinen Fernseher nun abgemeldet, aber auch Dein Radio? Vielleicht hast Du unabsichtlich beides durch Deine Bezahlung angemeldet gehabt.
Ruf die einfach an und sage, dass Du kein Radio besitzt. Wenn sie Dir sagen, dass Du Dein Radio nicht abgemeldet hättest, weißt Du zumindest, worauf sich die Rechnung beruft.
Vielleicht habe ich Dich auch einfach nicht verstanden ...
mfg
ne ne stimmt schon.
habe mein tv pflichtgemäß angemeldet als ich einen hatte...also nix mit hinters licht führen.
dann hab ich gedachte ok so 17€ im monat ist ok, zahl ich halt.
wundert mich nur dass ich ard gar nicht und zdf schlecht empfange, aber nun gut.
dann kamen sie, wie du schon richtig geschrieben hast, auf die idee mal zu schätzen wieviel ich denen schulden könnte, daher dann 206€ die einfach NICHT berechtigt sind, weil ich nach deren eigenen AGB und regeln fürs Entgelt-zahlen einfach nicht zahlen muss.
da spielen die fakten mit eigener wohnung, keinem geregelten einkommen etc schon eine rolle!
Radio hatte ich wie gesagt auch noch nie, auch keine anlage wo eins drin steckt und ein empfang möglich wäre, also ist das wohl auch eher hinfällig.
aber auch hier schätzen sie mal lustig ins blaue was ich denn nun zahlen könnte.
Das wollt ich eben klären.
habe kein Radio angemeldet, die tv gebühren bezahlt und eine abmeldung bekommen, nachdem der alte ferni den geist nach einem halben jahr aufgegeben hat.
insofern wollte ich nur klären wie ich dem inkasso verfahren gegenüber auftreten soll.
werd den aber eh demnächst schreiben und mal anrufen was das ganze theater soll.
Hi, jo, jetzt habe ich es auch gecheckt :-)
Danke fürs erklären.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich meine, dass man manchmal reagieren muss, indem man die Forderungen als unberechtigt zurückweist. Dafür gibt es eine Frist. Wird diese nicht eingehalten, kann die Forderung eingezogen werden. (Irgendwie kann man gegen jeden ohne Beweise beim Amtsgericht Forderungen geltend machen. Erst wenn der Gläubiger diese zurückweist, muss man weitere Schritte folgen lassen. Verschläft der Gläubiger die Frist, dann kann der Forderer wohl einen Titel bekommen. Aber so etwas steht mit Sicherheit auf dem Brief drauf, welcher dann vom Gericht kommt.)
Als ich mal bei der GEZ anrief, waren die sehr nett und hatten mir geduldig alles erklärt. Und so habe ich dann meine Geräte auch richtig abmelden können. Allerdings war einer auch ganz pfiffig und fragte, ob ich denn ein Auto besitzen würde. Die tragen in ihre PCs alles an Infos ein, was sie kriegen können. Erzähl nicht zuviel, die sollen schon selber ihre Schnüffelei machen. Nur mal so als Vorwarnung :-)
Viele Grüße und schreib mal, was bei rauskam. Interessiert mich. Viel Erfolg!
Das was Du meinst ist ein Mahnbescheid, und müsste dann auch als offizielles Schriftstück vom Amtsgericht zugestellt werrden. AFAIR hat man 2 Wochen Wiederspruchsfrist, sonst erhält der Antragsteller einen vollstreckbaren Titel. Sowas wird dann natürlich auch offiziell zugestellt, Inkasso-Büros können sowas nicht selbst auststelleu und versenden...
Also ich check Deine Story immer noch nicht.
Du hast ein TV angemeldet, soweit okay. Auf dem Anmeldeformular trägst Du ein ab wann Du Geräte vorhälts und welche (z.B. 1 x TV und 0 x Radio). Da ist nichts mit schätzen ab wann.
Daraufhin bekommst Du eine Anmeldebestätigung in der genau das drinstehen muß.
Oder hast Du etwa beim Drücker an der Tür angemeldet? Die schieben Dir gerne mal was unter, wenn Du das dann unterschreibst, hast Du schlechte Karten.
Dann hast Du den TV wieder abgemeldet, hast Du eine Abmeldebestätigung bekommen? Nur dann ist die Abmeldung wirklich durch.
Wenn Du Dir nichts hast unterschieben lassen, und belegen kannst, das Du den TV wieder abgemeldet hast, kannst Du auch einem Gerichtsstreit locker entgegen sehen, die GEZ muß beweisen, daß Du Geräte vorgehalten hast, nicht Du muß beweisen, daß Du keine vorgehalten hast!!
aja!
ok, dann bin ich ja schonmal mit einem Fuß auf der sonnenseite.
ist tatsächlich so, weil ich spast ehrlich war, mein Tv auch angemeldet zu haben.
hätte natürlich auch NEIN sagen können und hätte mir den ganzen scheiss erspart....egal, wußte ja nicht das die so ein mist anstellen mit mir.
Nochmal für alle die es noch nicht ganz gepeilt haben.
War student von 2002 bis 2005.
Kein Einkommen und bestimmte andere Voraussetzungen waren gegeben, dass ich im Grunde GAR NICHTS hätte zahlen müssen für diese Zeit.
Für die Zeit danach, dachte ich fallen halt normal Gebühren in Höhe von ca. 17€ im monat an.
Die hätt ich auch bezahlt ab dem Zeitpunkt den ich angegeben habe!
dieser wurde mir aber nicht bestätigt, sondern vielmehr weil ich schon 2 jahre in der Wohnung wohne, einfach mal spekuliert auch in dieser Zeit ein TV zu haben und nun sollte ich dafür auch die Gebühren NACHZAHLEN.
Nach deren BefreiungsAGB eben nicht richtig!
Ruckzuck war dan Inkasso bei mir am hals weil ich einfach nicht 206€ hatte!
Kurze zeit NACH der anmeldung ist der Tv aber nur noch defekter Schrott gewesen weil der schon uralt war und ich den vom kumpel mal bekommen hab.
Abmeldung ist natürlich per Einschreiben bei denen eingegangen und auch BESTÄTIGT worden.
Die Abmeldung liegt mir also definitiv vor!
Auf der Anmeldung habe ich logischerweise KEIN Radio angegeben, sondern nur den TV! - hab ja sonst nix anderes gehabt!
Aber nach dem ganzen heckmeck mit dem Inkasso zeug landete gleich die nächste rechnung im briefkasten...nun eben für EIN RADIO, was ich nie angemeldet habe weil ich einfach keins hab.
Damits schneller geht, haben die schon nach der ersten aufforderung ein Inkasso Büro damit beauftragt, aber kein Ahnung warum ich das zahlen sollte, wenn ich das nie angemeldet hab und die das einfach mal grob ins blau interpretieren.
Nun werd ich da mal anrufen und die ganze sache klären.
wollte halt wissen wie ich mich den ggü am besten verhalten soll...weil irgendwie scheinen die kein dunst in der haube zu haben!
am end bekomm ich danach wohl noch ne rechnung wegen nem autoradio was ich auch nicht hab oder wie?!
gehts noch?!
Bei diesem Sauhaufen gilt es einige wichtige Dinge zu beachten:
Mündliche Anfragen und Gespräche mit den GEZ-Bolzen sind sinlos. Die "Rundfunkgebührenbeauftragten", auch Schergen genannt,sind nur geil auf Ihre Provision und werden Dich linken wo sie nur können.
Also, alles schriftlich machen, Schriftverkehr aufbewahren, nichts faxen oder mailen ( dies Dokumente kommen nie an). Hochwichtige Dokumente bitte per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Die Gebühr für die Zustellung ist zu bezahlen und Du sparst Dir u. U. ne Menge Ärger.
Selbst wenn Dein Gerät defekt war : Du hälst es zum Empfang bereit, bist also erst einmal zahlungspflichtig.
Nachträgliche Befreiungen gibt es grundsätzlich nicht.
Vorgehensweise um sich in Zukunft vor den Pack zu schützen:
Geräte abmelden, Abmeldegrund : Gerät verschrottet ( alles andere wird sowieso nicht akzeptiert )
Wenn so'n Schnarchsack kommt:Nicht reinlassen, Hausverbot mündlich erteilen, dann nochmals Hausverbot schriftlich an die zuständige Rundfunkanstalt.
Hallo.
Gleiches Problem bei T-Online; siehe Internet/Kündigung.
Ich KÖNNT alle umbringen.
Gruss.
Weil die GEZ mich und so viele Leute ärgert haben die bei mir keine Einzugsermächtigung. Auf der letzten Rechnung ist mir aufgefallen, dass sie ganz frech schreiben, das sei die Gebühr für EINEN Fernseher und EIN Radiogerät. Nun schreiben die schon ihr Wunschdenken auf die Rechnungen.
www.gez-abschaffen.de