Sehr interessanter Artikel, der sicher viele hier mitlesende Mieter interessieren könnte:
http://de.biz.yahoo.com/25042006/286/bgh-kippt-miet-klausel-schoenheitsreparaturen.html
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Welche Rechte hat der Vermieter? Nichts gegen das Urteil, welches den Mieter nicht mehr verpflichtet, regelmäßig zu renovieren. War oftmals Schikane der Vermieter. Man könnte annehmen, dass es sowieso jeder macht, wenn die Wände grau sind und die Tapeten unansehnlich.
Aber es häufen sich immer mehr die Beispiele, dass die Mieter ausziehen, wenn sie die Wohnung heruntergwirtschaftet haben, oftmals die Miete nicht bezahlen, noch ihren ganzen Unrat zurücklassen und über Nacht verschwinden. Dann noch gegen die Einbehaltung der Kaution klagen, die sowieso nicht die Kosten deckt, die Wohnung wieder mietreif zu renovieren.
Jeder Neumieter verlangt eine toprenovierte Wohnung, z. T. mit Sonderwünschen, wie Teppichboden oder Laminat, oder ja keinen Teppichboden wegen der Milben, oder kein Laminat wegen der giftigen Ausdünstungen, möglichst nur im 1. Stock, mit Fahrstuhl und Süd-Balkon und Gartennutzung.
