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BGH kippt Miet-Klausel zu Schönheitsreparaturen

Crusty_der_Clown / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Sehr interessanter Artikel, der sicher viele hier mitlesende Mieter interessieren könnte:

http://de.biz.yahoo.com/25042006/286/bgh-kippt-miet-klausel-schoenheitsreparaturen.html

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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The Wasp Crusty_der_Clown „BGH kippt Miet-Klausel zu Schönheitsreparaturen“
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Hab von dem Urteil schon gehört. Ist unglaublich, diese Klauseln gibt es seit Jahrzehnten. Da muß einer aber einen langen Atem gehabt haben, wenn er bis zum BGH damit gegangen ist. Bisher waren selbst Mietervereine der Meinung, man müsse renovieren und komme an solchen Klauseln nicht vorbei.

Ende
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ChrE Crusty_der_Clown „BGH kippt Miet-Klausel zu Schönheitsreparaturen“
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Hallo!

Sehr schön.
Manchmal gibt es noch Wunder.

Habe gleich den Artikel ins Haus hängen lassen.
Da gibt es seit langer Zeit einen Aushang für die Mieter, die Dachfenster zu renovieren
(Bitte kaufen Sie die Farbe im Baumarkt ... bla bla bla).
Hat mich jedes Mal geärgert, wenn ich daran vorbeigegangen bin.

Gruß

ChrE

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audax31 ChrE „Hallo! Sehr schön. Manchmal gibt es noch Wunder. Habe gleich den Artikel ins...“
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Welche Rechte hat der Vermieter? Nichts gegen das Urteil, welches den Mieter nicht mehr verpflichtet, regelmäßig zu renovieren. War oftmals Schikane der Vermieter. Man könnte annehmen, dass es sowieso jeder macht, wenn die Wände grau sind und die Tapeten unansehnlich.
Aber es häufen sich immer mehr die Beispiele, dass die Mieter ausziehen, wenn sie die Wohnung heruntergwirtschaftet haben, oftmals die Miete nicht bezahlen, noch ihren ganzen Unrat zurücklassen und über Nacht verschwinden. Dann noch gegen die Einbehaltung der Kaution klagen, die sowieso nicht die Kosten deckt, die Wohnung wieder mietreif zu renovieren.
Jeder Neumieter verlangt eine toprenovierte Wohnung, z. T. mit Sonderwünschen, wie Teppichboden oder Laminat, oder ja keinen Teppichboden wegen der Milben, oder kein Laminat wegen der giftigen Ausdünstungen, möglichst nur im 1. Stock, mit Fahrstuhl und Süd-Balkon und Gartennutzung.

doc
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Crusty_der_Clown audax31 „Welche Rechte hat der Vermieter? Nichts gegen das Urteil, welches den Mieter...“
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@audax31

Du hast gar nicht so ganz unrecht, so einen Fall habe ich hier gerade im Haus, bei der der Mieter alle Nachbarn terrorisiert und dem Vermieter (vermietete Eigentumswohnung) nach und nach seine ganze Wohnung unbrauchbar macht (die Türen sind wohl schon alle eingetreten etc.).

Andererseits: Wenn es das Urteil vor 8 Jahren bei meinem letzten Vermieter schon gegeben hätte, dann hätte ich einen Teufel getan und die Wohnung renoviert. Der Verbrecher von Vermieter wollte mir z. B. allen ernstes einreden, daß ich sein Waschbecken beschädigt hätte (kleine abgesprungene Stellen durch heruntergefallene Gegenstände) und das eben dieses Waschbecken vor meinem Einzug 1993 neu eingebaut worden wäre. Schade, daß er mir die Forderung nicht schriftlich eingereicht hat, die Anzeige wegen versuchten Betruges hätte ich nur zu gerne erstattet, der Spinner ist wohl davon ausgegangen, daß mir der Unterschied zwischen einem 60er-Jahre-Modell und einem Waschbecken Baujahr 1993 nicht aufgefallen wäre. Und so reihte sich ein Vorfall zum anderen.

Meine Meinung: Leben und leben lassen und fair miteinander umgehen. Dem oben erwähnten Vermieter, der ein stadtbekannter (in einer Kleinstadt gibt's da ja) "Verbrecher" (bitte nicht allzu wörtlich nehmen, aber das Wort ist mehrmals gefallen) war, hätte ich nur den Stinkefinger gezeigt, meinem jetzigen Vermieter, der sowas von dermaßen unaufdringlich, nett und umgänglich ist, würde ich keine Chaos-Bude hinterlassen.

Es sollte also alles im Rahmen bleiben, aber manche Vermieter wollen einem ja wirlich alles vorschreiben (so mein Beispiel von oben, Sonntags durfte ich auf dem Balkon keine Wäsche zum trocknen hängen haben), da ist es schon schön, wenn man auch mal kontern kann. Aber für mich ist wirlich wichtig: Fair miteinander umgehen, das handhabe ich hier so, das erwarte ich selbst von Dritten, also verhalte ich mich selbst auch so. Gilt leider nicht für jeden, das ist natürlich klar. Aber wer es mit Vorschriften übertreibt, muß halt auch die Quittung dafür hinnehmen.

Nur so meine Meinung dazu.

Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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audax31 Crusty_der_Clown „@audax31 Du hast gar nicht so ganz unrecht, so einen Fall habe ich hier gerade...“
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@ Crusty der Clown. Du hast vollkommen recht, es gibt schwarze Schafe auf beiden Seiten. Allgemeine Rücksichtnahme sollte Grundbedingung für ein angenehmes Verhältnis sein.
Wenn aber die Mietpartei vor dem Einzug, gewissermaßen als Bedingung für den Einzug, einen weißen Teppichboden
verlangt, welcher schon nach kurzer Zeit mit Rotwein verziert wird, wenn 3 Personen täglich über hundert Zigaretten qualmen ohne zu Lüften, dann kann man sich vorstellen, die Leute so schnell wie möglich wieder loszuwerden.

doc
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