Hallo.
Schwer, ob Ihr das hier annehmt - ansonst darf es einer verschieben :-).
Okay;
folgender Punkt:
Handy wird zwar Radio aber kein UMTS haben -
wie seht Ihr es mit der GEZ-Gebühr ?
(JA, ich habe die GEZ-Seite gelesen! Erkenne aber nichts).
Sonstiges Radio zuhaus angemeldet.
Hm - bin mal gespannt :-)).
(Falls Ihr es UNbedingt wissen wollt - Handy wird Sony W810i)
Los gehts.
Grinsegruss!
Smartphones, Phablets, Watches, kompakte Mobilgeräte 5.628 Themen, 31.612 Beiträge
dafür muss die Firma zahlen (idiotischerweise - die hat das Radio ja gar nicht gewollt, evtl. nicht mal genehmigt)
Das Unternehmen ist nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn sie das Radio zur Verfügung stellt. Bringt es der Mitarbeiter dagegen selbst mit, muss dieser zahlen. Das lese ich zumindest auf der GEZ-Seite:
"Ich habe ein Radio an meinem Arbeitsplatz stehen. Muss ich das Radio anmelden und Gebühren zahlen, obwohl ich für die Rundfunkgeräte in meiner Wohnung bereits Gebühren entrichte?
Ja. Für Ihr Radio am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten. Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz mitnehmen.
Mein Arbeitgeber stellt mir ein Radio am Arbeitsplatz zur Verfügung. Wer muss dieses Gerät anmelden?
Stellt das Unternehmen Ihnen ein Radio zur Verfügung, so ist das Unternehmen für das Gerät anmelde- und gebührenpflichtig."
Quelle: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html
Das Unternehmen ist nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn sie das Radio zur Verfügung stellt. Bringt es der Mitarbeiter dagegen selbst mit, muss dieser zahlen. Das lese ich zumindest auf der GEZ-Seite:
"Ich habe ein Radio an meinem Arbeitsplatz stehen. Muss ich das Radio anmelden und Gebühren zahlen, obwohl ich für die Rundfunkgeräte in meiner Wohnung bereits Gebühren entrichte?
Ja. Für Ihr Radio am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten. Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz mitnehmen.
Mein Arbeitgeber stellt mir ein Radio am Arbeitsplatz zur Verfügung. Wer muss dieses Gerät anmelden?
Stellt das Unternehmen Ihnen ein Radio zur Verfügung, so ist das Unternehmen für das Gerät anmelde- und gebührenpflichtig."
Quelle: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html