Also ich habe schon 2 Schuhe billig ersteigert.Der erste hat angeblich verschickt und hat mich 6 Wochen lang nur hingehalten,vonwegen er habe abgeschickt und abgeschickt die Schuhe sind bei der Post verloren gegangen.Der zweite hat abgeblich auch die Schuhe abgeschickt aber ich habe nichts bekommen und was sagt er jetzt,auch wie der erste verkäufer,"das Packet ist bei der Post verloren gegangen".Also wenn man zu billig was ersteigert dann kriegt man es nicht,das ist wohl bei den verkäufern eine gute taktik nicht zu verkaufen.Was kann man dazu machen?Ich will mich nicht immer verarschen lassen.
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Wenn ich den Verdacht hätte, dass das getan wird, würde ich folgendes tun:
Nach 7 Tagen Frist setzen und dann Geld zurück verlangen.
Viele Gewerbliche haben keine Lust, sich auf Streitereien und schlechte ebay Bewertungen einzulassen, du als privater kannst eine schlechte Bewertung eher wegstecken, als ein gewerblicher.
...und das wissen die auch!
Schadensersatz
Laut BGB kannst du das! Allerdings wird die Sachlage schwer, denn du musst das natürlich nachweisen und ein Richter könnte unter Umständen sagen, "nein", das Risiko besteht immer.
Eine schlechte Bewertungsandrohung per E-Mail wirkt wunder!!!!! Aber erst drohen, noch nicht schlecht bewerten!
Wortfilter.de lässt auch späte Bewertungen nach 90 Tagen noch zu