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zu billig bei ebay ersteigert.

elvis2 / 20 Antworten / Baumansicht Nickles

Also ich habe schon 2 Schuhe billig ersteigert.Der erste hat angeblich verschickt und hat mich 6 Wochen lang nur hingehalten,vonwegen er habe abgeschickt und abgeschickt die Schuhe sind bei der Post verloren gegangen.Der zweite hat abgeblich auch die Schuhe abgeschickt aber ich habe nichts bekommen und was sagt er jetzt,auch wie der erste verkäufer,"das Packet ist bei der Post verloren gegangen".Also wenn man zu billig was ersteigert dann kriegt man es nicht,das ist wohl bei den verkäufern eine gute taktik nicht zu verkaufen.Was kann man dazu machen?Ich will mich nicht immer verarschen lassen.

Indronil Ghosh elvis2 „zu billig bei ebay ersteigert.“
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... auch wenn es etwas weh tut und das angebliche schnäppchen um 2-3 euro teurer macht, immer den versicherten versand wählen. ansonsten sind das gewerblich oder priavte anbieter gewesen?

elvis2 Indronil Ghosh „ganz einfach....“
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Ja das mache ich ja auch.Das sind gewerbliche anbieter und die geben hat auch das Geld ganz gerne wieder zurück.Aber ich will die Schuhe nicht das geld.

Indronil Ghosh elvis2 „ganz einfach....“
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bei einem gewerblichen anbieter kannst du dir auf jeden fall, als ersatz, die gewünschten schuhe statt deiner kohle kommen lassen.

elvis2 Indronil Ghosh „ganz einfach....“
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Das habe ich ihm gesgt aber er sagt das er die Schuhe nicht ohne weiteres bestellen kann.Gibts da Fristen oder so?Bis wann muss er liefern?Das sind jetzt 15 Tage her seit dem ich die Schuhe gekauft habe.

holleberlin Indronil Ghosh „ganz einfach....“
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das gilt ja wohl nur, wenn es eine gattungsschuld ist...bitte mal nicht so voreilig solche aussagen posten.

elvis2 holleberlin „ganz einfach....“
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Was heisst das?

holleberlin elvis2 „Was heisst das?“
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d.h.,einfach ausgedrückt, dass er weitere "baugleiche" schuhe zur verfügung hat, und es sich nicht um einzelstücke wie restposten handelte.
andererseits würde letzteres dich zu schadensersatzforderungen berechtigen, wenn du denn nachweisen könnstest, dass du woanders für das gleiche paar nun x-tausend euro bezahlen musst etc.....in der praxis macht das aber natürlich niemand bei solchen geringwertigen gütern..

also lieber hoffen, dass er noch mehr schuhe hat, und willig ist, das auch zuzugeben. vielleicht hat er ja nur nicht versendet, weil der erzielte preis zu gering war, und er versucht nun lieber eine rückabwicklung, anstatt den artikel zu versenden. sofern du also den gleichen schuh nochmal in seinen auktionen siehst, kannst du ihn zum liefern zwingen.

elvis2 holleberlin „d.h.,einfach ausgedrückt, dass er weitere baugleiche schuhe zur verfügung hat,...“
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Also an das alles habe ich auch gedacht.Wenn er den Schuh nochmal versteigert dann mache ich druck.Oder er soll mir ein ähnliches paar schicken.Ich glaube auc das der Preis zu gering für ihn ist.Immerhin habe statt direktkauf 15 Euro gespart.Zu einer anderen Auktion des gleichen Schuhes und Verkäufers habe ich 5 Euro gespart.Und ich bin der einzige der die Schuhe nicht bekommen hat.Und er sagt das er bei der versandsirma selbst integriert ist.Also ist doch ein Verlorengehen des Packetes "einfacher" und leicht zu sagen.Ja ich glaube der hat noch nicht mal abgeschickt.

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

out-freyn elvis2 „Was heisst das?“
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Gattungsschuld heißt es, wenn Du einen Gegenstand erworben hast, der nur der Gattung nach beschrieben ist. Z.B. ein Schuh, Marke "Adidas", Typ "Wasweißich", Größe 45. Von diesen Schuhen gibt es jede Menge; geht einer unterwegs verloren, kann Dir der Verkäufer problemlos einen anderen zusenden. Dies ist i.d.R. bei Neuware der Fall.

Wird dagegen ein gebrauchter Gegenstand verkauft, gibt es davon i.d.R. nur eine einzige Ausführung, auf die die Artikelbeschreibung zutrifft und auf die auch der Kaufvertrag gerichtet ist. Man spricht hier von einer Stückschuld, weil das geschuldete Stück genau definiert ist, nicht nur die Gattung. Wenn Du ein gebrauchtes Paar Schuhe verkaufst und das Paket unterwegs verloren geht, kannst Du dem Käufer üblicherweise nicht dasselbe gebrauchte Paar Schuhe nochmal zusenden.

Der Schuldner einer Stückschuld wird bei Unmöglichkeit (z.B. Artikel ist unterwegs verloren gegangen) von der Leistung frei (muss dem Gläubiger natürlich den Kaufpreis zurückzahlen). Bei Gattungsschuld gibt es dagegen in einem solchen Fall keine Unmöglichkeit, d.h., die Pflicht zur Leistung bleibt beim Schuldner bestehen.

elvis2 out-freyn „Gattungsschuld heißt es, wenn Du einen Gegenstand erworben hast, der nur der...“
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Ja das mit der Gattungsschuld ist einleuchtend.Soll ich jetzt unbedingt ein ersatzpaar anfordern.Er ist ja Händler und verkauft die Marke in mehreren hunderten pro Monat.Dann er auch ein paar nachbestellen.

globalmensch elvis2 „zu billig bei ebay ersteigert.“
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Wenn er das Geld zurücküberwiesen hat, wirds schwer. Das ist halt Ebay - im Geschäft kann das kein Händler abziehen. Aber wie gesagt, Geld zurück .... kein Geschäft zu stande gekommen....

Balzhofna globalmensch „Wenn er das Geld zurücküberwiesen hat, wirds schwer. Das ist halt Ebay - im...“
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Was mich bei Ebay schon öfters verwundert hast ist, dass viele gewerbliche Anbieter Ware, die sie nicht selber in ihrem Lager haben verkaufen. Meiner Ansicht nach ist das aber nicht Rechtens!? Ich kann doch nichts verkaufen, dass ich nicht besitzte, aber bestellen kann.
Das ist mir schon 2x passiert. Korregiert mich, wenn ich falsch liege, aber meine Auffassung von Ebay war immer: Ich besitze etwas. d.h. es gehört mir, ich habe es gekauft und es liegt quasi vor mir und das verkaufe ich. Es scheint allerdings Routine zu werden, dass man 10 Artikel anbietet, schaut, wieviele Käufer sich finden und dann diese Menge bei einem Anbiete bestellt und dann diese anliefern lässt um sie weiter zu versenden.
Laut dem Gesetzt muss ein Anbieter doch den gekauften Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang versendet haben, oder liege ich da schon wieder falsch?
Auf jeden Fall leide ich mit dir mit^^ Aber ich glaube nicht, dass du auf deine Schuhe bestehen kannst. Sei froh, dass du überhaupt das Geld zurück bekommen hast!
Mfg balzhofna

globalmensch Balzhofna „Was mich bei Ebay schon öfters verwundert hast ist, dass viele gewerbliche...“
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Ich kann doch nichts verkaufen, dass ich nicht besitzte, aber bestellen kann.
Das ist für mich der einzig erklärliche Grund, wieso viele Gewerbliche überhaupt noch existieren!

Eine Just In Time Lieferung ohne Lagerkosten ist die einzige Möglichkeit, die Preise noch zu unterbieten und sich selbst fast in den Bankrott zu reiten.

Anders würde das garnicht gehen.


Ich merk das immernur an den Lieferzeiten bzw. ich habe es gemerkt, ebay ist nicht mehr meins
holleberlin Balzhofna „Was mich bei Ebay schon öfters verwundert hast ist, dass viele gewerbliche...“
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es ist völlig rechtens, artikel zu verkaufen, die man noch gar nicht besitzt. solange das gutgeht, sind ja auch alle happy

Balzhofna holleberlin „es ist völlig rechtens, artikel zu verkaufen, die man noch gar nicht besitzt....“
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Tja, aber was passiert, wenn mal was NICHT gut geht. Bis jetzt habe ich 2x verdammt oft telefonieren und 2 Monate auf mein Geld warten müssen... kann man dann auf Schadensersatz klagen, wenn z.b. Ein Artikel ersteigert worden ist, der in einem Monat benötigt wird, er nicht versendet wird und der Verkäufer sich auch nicht meldet. Wenn dadurch ein Finanzieller Schaden entsteht, wer haftet?
Mfg

globalmensch Balzhofna „Tja, aber was passiert, wenn mal was NICHT gut geht. Bis jetzt habe ich 2x...“
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Wenn ich den Verdacht hätte, dass das getan wird, würde ich folgendes tun:

Nach 7 Tagen Frist setzen und dann Geld zurück verlangen.
Viele Gewerbliche haben keine Lust, sich auf Streitereien und schlechte ebay Bewertungen einzulassen, du als privater kannst eine schlechte Bewertung eher wegstecken, als ein gewerblicher.

...und das wissen die auch!


Schadensersatz
Laut BGB kannst du das! Allerdings wird die Sachlage schwer, denn du musst das natürlich nachweisen und ein Richter könnte unter Umständen sagen, "nein", das Risiko besteht immer.

Eine schlechte Bewertungsandrohung per E-Mail wirkt wunder!!!!! Aber erst drohen, noch nicht schlecht bewerten!

Wortfilter.de lässt auch späte Bewertungen nach 90 Tagen noch zu

globalmensch holleberlin „es ist völlig rechtens, artikel zu verkaufen, die man noch gar nicht besitzt....“
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Rechtens ja, nur wenn die Lieferung und Just in Time Ideologie nicht klappt, wirds brenzlig bei den Lieferzeiten, aber das ist alles legal, nur nicht kundenfreundlich

Balzhofna globalmensch „Rechtens ja, nur wenn die Lieferung und Just in Time Ideologie nicht klappt,...“
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Vielen Dank! Also bleibt für mich alles beim alten. Ich kann mit dem Säbel, den ich nicht auspacken kann ( oder es lohnt nicht ) rasseln, mehr nicht.
Das mit der Frist ist für mich auch das sinvollste und wird meist auch erfüllt oder man bekommt zumindest eine Antwort.

Aber wenn ich gerade dabei bin:
Szenario:
Ich kaufe einen billig Artikel über "Sofortkauf" bei einem gewerblichen Anbieter. Ich wähle unversicherten Versand, da sich das alles auf unter 10Euro beläuft. Der Artikel kommt nicht und ich rufe dort an. Mir wird versichert, dass versendet worden ist und verspricht ein 2. mal zu senden. Diese Sendung erreicht mich allerdings auch nicht.
Was kann ich jetzt tun??? Nochmal anrufen, dann werde ich sicherlich ausgelacht und es wird behauptet, dass ich den Artikel unterschlagen würde?
Das übliche oder??? Arsc*karte?
Mfg balzhofna

P.S. @elvis2 : Danke, dass ich diesen Thread für meine 5 Millionen fragen missbrauchen darf!

globalmensch Balzhofna „Vielen Dank! Also bleibt für mich alles beim alten. Ich kann mit dem Säbel,...“
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Das ist eben der Mist bei Ebay - daher kauf ich dort sehr sehr ungern und eigentlich lieber garnicht......

Zumal ich selbst mal "Ebay Opfer" wurde.

elvis2 Nachtrag zu: „zu billig bei ebay ersteigert.“
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Eine Info zu dieser Sendung:Das Packet wurde abgeschickt und einem nachbarn gegeben.Der hat es vergessen mir zu geben.Mist vom Postträger.Ich habe noch keine ,außer einmal,der ertse Schuhverkäfer der nicht verschickt hat,keine schlechte Erfahrung gemacht.Ebay ist Super und billig.Das ist garnicht mehr zu verzichten meiner Meinung nach.