> Vielleicht macht es momentan juristisch noch einen Unterschied, für MICH aber nicht.
Solange es juristisch noch einen Unterschied macht, ob man nur den Namen eines Produktes erwähnt oder einen Link auf die Herstellerseite setzt, werden die Medien dies weidlich ausnutzen. Zumal viele Leute, darunter sicher auch der einen oder andere Jurist, mit der Nutzung von Google&Co nicht allzu vertraut zu sein scheint...
In diesem Fall kommt aber noch ein anderer Aspekt ins Spiel, nämlich eine möglicherweise legale Nutzung des Programms zum Entfernen des Rootkits. Laut Heise-Darstellung ist hier ja noch nicht das letzte Wort gesprochen.
CU
Olaf