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Ich brauche ein Fahrrad

jayray / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
Was haltet ihr von diesem Rad ?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8792730317&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWA%3AIT&rd=1

Ich muß dazu sagen - ich bin Gelegenheitsfahrer.Also mal zum Bäcker und Sonntags bei schönem Wetter zum nächsten Waldfest-das wärs eigentlich schon.Im Netz findet man das Rad teilweise noch für269€.Scheint also ein Letztjahresmodell zu sein.Anscheinend ist der Hersteller lieferant für Praktiker usw.Das Rad geht bei Ebay für ca.180€ inkl. Versand weg.
Alternative wäre ein "Bulls CS-1000 Sport" aus dem ZEG-Prospekt für 299€

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kongking T-Rex „Ich halte nichts von diesem Fahrrad: - Es hat kein Licht, ist somit auch nicht...“
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@ Dino T-Rex:
"Es hat kein Licht, ist somit auch nicht für den Straßenverkehr (auch Radwege neben der Straße) zugelassen. Du müßtest Dir noch separates Licht kaufen, welches Du an den Lenker und an die Sitzstange klemmen kannst."

Nicht fest installierte Beleuchtung ist "As Far As I Know" bei Rädern ab 11 Kilogramm Gewicht aufwärts
auf der Strasse nicht zulässig:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

insbesondere:

11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;

der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;

Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;

anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.

kongking
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