Moin,
mal zwei Auszüge aus folgender Seite: http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html
"Nicht geschäftsmäßige Angebote stellen daher die große Ausnahme dar! Teilweise wurde sogar bereits die Frage aufgeworfen, ob es private Webseiten überhaupt noch gibt! "
"Was in jedem Fall genügt, um als geschäftsmäßiges Angebot zu gelten, ist das Vorhandensein von Bannerwerbung auf der eigenen Webseite"
Also, entweder ein Impressum rein oder sicherheitshalber schon mal jeden Tag EUR 50,- zur Seite legen, um fgenügend Rücklagen für früher oder später eintrudelnde Abmahnungen beiseite zu legen - schließlich sollen ja die armen, abmahnenden Anwälte auch zu ihrem Geld kommen, damit sie nicht Hunger leiden müssen. Oder halt ganz drauf verzichten und sich ein anderes Hobby suchen, bei dem man vielleicht ein paar Euro nebenbei verdienen kann.
Gruß
Jürgen