> Wenn es sich um alte sachen handelt, halte ich es aber für angemessen,
> nach einer bestimmten frist der markteinführung die kopie der titel zu legalisieren
Bei Musik ist das zum Beispiel dann so, wenn der Autor der Musik (Komponist) länger als 70 Jahre tot ist. Dann sind seine Werke, wie es im GEMA-Deutsch so schön heißt, "gemeinfrei". Das trifft dann auf die komplette klassische Musik zu. Also könnte man sich den ganzen Beethoven legal herunterladen, wenn man wollte - theoretisch...
...praktisch kommt dann ein anderes Problem, denn neben dem Urheberrecht gibt es ja noch das Leistungsschutzrecht - die Interpreten von Musik wollen schließlich auch verdienen. Hier wiederum gilt die Regel: Wenn die Aufnahme des Werkes älter ist als 50 Jahre, dann darf das Werk frei kopiert werden. Also LPs und CDs mit Aufnahmen klassischer Musik aus den frühen bis mittleren 50er Jahren dürfte man auch in Tauschbörsen zum Download anbieten.
Das Reizvolle dabei: Aus jenen Jahren stammen die ersten Stereo-Aufnahmen...
CU
Olaf