Nein, es ist wirklich kein Witz. Bei Plus gibt es tatsächlich einen Original 100 Euro Schein für 89 Euro. Die Scheine stammen vom Ausgabejahr 2005 und sind auf 3.000 Stück limitiert. Wer keinen Plus-Markt in der Nähe hat, kann den 100 Euro Schein auch Online bestellen - dann fallen allerdings 4 Euro Versandkosten an, was den 100 Euro Schein dann also 93 Euro teuer macht. Details zum Angebot von Plus finden sich hier: 100 Euro Schein für 89 Euro.
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@out-fryn
Danke für das Zitat.
Aber diesen "Spruch" der Bundesbank kannte ich schon.
Deshalb ja auch meine Frage nach Konkreter Gesetzlicher Definition: "gültiges Zahlungsmittel" oder Wertloses Papier.
siehe auch meine Anderen Anmerkungen.
Insbesondere Das von Charlie gebrachte Zitat:
[...]Sie tragen daher das Risiko, dass eine von Ihnen beschädigte Banknote von Dritten im Zahlungsverkehr nicht mehr angenommen wird und daher faktisch wertlos wird.[...]
ist dann ein Ansatzpunkt!
In diesem Staat ist eben alles geregelt. Sicherlich auch wann Geld, Geld ist!
Das die schreiben das "Dritte" evtl. keine Lust haben so eine nicht umlauffähige Banknote anzunehmen ist verständlich.So eine mit viel Plastik drum rum seiende Banknote ist eben nicht "umlauffähig".
"faktisch wertlos" weil sich mein Bäcker um die Ecke weigert den Schein zu nehmen und mit dafür 200 Brötchen zu geben ist aber eben nicht das selbe wie -hat seine Eigenschaft als GESETZLICHES Zahlungsmittel verloren-.
Wie sieht das aus mit gesetzlichen "Garantien" das das von denen da oben ausgegebene Wertersatzmittel einen garantierten Gegenwert besitzen?! (Beispiel D-Mark: Kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr, trotzdem nicht wertlos da (mutmaßlich gesetzlich) ja festgelegt ist das sie unbegrenzt von staatlicher Seite in neue bunte mit EUro druaf umgetauscht werden. Und interessanterweise von Zeit zu Zeit bei manchen Händlern auch immer noch als "umlauffähiges" Wertersatzstück nutzbar obwohl kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr.
Kein Teilnehmer am all Day Geldumlauf muß das annehmen, trotdem steht der Staat hinter seinem Wert.
Und von daher meine ernsthafte Frage: Ab welcher Menge welchen Fremdstoffes um ein gesetzliches Zahlungsmittel (aka "Echte Banknote") erlischt die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel.
Bei dieser Frage ist unerheblich ob das Geld "umlauffähig" ist oder nicht" Siehe dazu meine Anmerkung wegen stinkendem Geld!
"umlauffähigkeit" != "gesetzliches Zahlungsmittel"
Wenn der Bäcker morgen sagt er findet Euroscheine Scheiße und glaubt nicht mehr an das "Versprechen" was hinter einem Werteinheitensystem mit wertlosen Stellvertreterprodukten (hier: bund bedrucktes Papier) besteht ist das tolle viele Papier was ich habe auch "faktisch wertlos"